Rückstellungen der AKW-Betreiber für Rückbauverpflichtungen
Insgesamt 21,6 Milliarden Euro
Die Rückstellungen der AKW-Betreiber für Rückbauverpflichtungen, die aus den Aufstellungen der Rückstellungen nach § 2 Abs. 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31.12.2020 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Betreiber insgesamt 21,6 Milliarden Euro, so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/42) vorliegt. weiterlesen…