EU eröffnet Beihilfeverfahren gegen Deutschland

Befreiungen von Umlage werden überprüft

Nun ist es beschlossen und verkündet: Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Befreiungen von der EEG-Umlage. Brüssel meinte schon seit langem, dass zu viele deutsche Unternehmen die Umlage nicht zahlen müssen, das ist in den Augen der Brüsseler eine unzulässige Form der Beihilfe, und damit eine Wettbewerbsverzerrung. Der deutschen Industrie drohen milliardenschwere Nachforderungen. Viele Energie-Unternehmen werden sich weigern, die Einspeisevergütung auszuzahlen. weiterlesen…

BEE: „EEG keine Beihilfe!“

Erneuerbare-Energien-Gesetz entspricht EE-Richtlinie

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) stellt fest, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof habe dies am 13. 03. 2001 festgestellt. Die EU-Kommission habe sich 2002 dieser Wertung angeschlossen und ausdrücklich bestätigt, dass das EEG keine Beihilfe ist. Daran erinnerte der BEE in einer Erklärung. Elf Jahre später versuche die EU-Kommission, ohne dass es materielle Änderungen am EEG gegeben hätte, das Gesetz als Beihilfe zu deklarieren. Ziel sei es, direkt Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen. weiterlesen…

SZ: Oettinger schönt Bericht – A-Grüne: Rücktritt!

Unangenehme Zahlen gestrichen

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat EU-Kommissar Oettinger ihm unangehme Zahlen zur europaweiten Förderung von Atom- und Kohleenergie aus einem geplanten Bericht über staatliche Subventionen streichen lassen. Oettinger hatte zuvor zwar immer kritisiert, dass erneuerbare Energien überfördert (und die Preise dadurch in die Höhe getrieben) würden – jetzt aber entnahm er einem Entwurf seiner Generaldirektion, dass Kohle-, Gas und Atom viel stärker subventioniert werden. weiterlesen…

EU-Kommission prüft Befreiung von Netzentgelten

Beschwerden riefen Kommission auf den Plan

Die Europäische Kommission nimmt die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten in Deutschland unter die Lupe, so eine Erklärung aus Brüssel. Mit einer am 06.03.2013 eingeleiteten eingehenden Prüfung untersuche sie, ob diese Befreiung eine staatliche Beihilfe darstellt. Sollte dies der Fall sein, werde die Kommission prüfen, ob die Befreiung zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder ob sie gerechtfertigt werden kann. Die Einleitung des Prüfverfahrens lasse keine Rückschlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu. Deutschland und Dritte erhielten dadurch Gelegenheit, sich zu der untersuchten Maßnahme zu äußern. weiterlesen…