Ökostromausbau-Beschleunigungsgesetz statt neuen Netzausbaus

Leitungsausbau-Gesetze unnötig


Energie-Experte Hans-Josef Fell droht in einem aktuellen Kommentar „den Überblick [zu] verlieren“, angesichts des beschlossenen „x-ten Gesetzes zur Beschleunigung des Leitungsausbaus“ – Folge des neuen Zieles von 65% Ökostrom bis 2030. Jeweils „nach zwei bis drei Jahren“ merke die Berliner Politik, dass sie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nachsteuern muss und beschließt ein zwar höheres aber weiter unzulängliches Ausbauziel“. Noch immer herrsche die irrige politische Meinung, der Ausbau der Erneuerbaren Energien könne nur mit dem Ausbau großer Übertragungsnetze stattfinden. weiterlesen…

Altmaier: „Stromautobahnen Lebensadern der Energiewende“

Dritte Netzausbaureise

Am 08.02.2019 führte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier seine dritte Netzausbaureise durch. Vor Antritt zeigte er sich überzeugt: „Die großen Stromautobahnen werden die Lebensadern der Energiewende. Wir brauchen hier die Unterstützung aller – Bund, Länder, Kommunen. Aber besonders auch der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“ weiterlesen…

Erst ein Viertel Trassen fertig

487 Kilometer Stromleitungen realisiert

Nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sind zwar 1.876 Leitungskilometer geplant – bisher (bis zum 30.06.2015) sind aber erst 487 Kilometer abgeschlossen. Das teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6270) vorgelegten Bericht nach Paragraph 3 EnLAG mit und rechnet aus, damit seien rund ein Viertel der erforderlichen Stromtrassen in den 380-kV- beziehungsweise in einen 220-kV-Probebetrieb genommen worden – sechs Vorhaben vollständig, fünf teilweise. weiterlesen…

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Nach Maßgabe dieses Gesetzes erfolgt die Beschleunigung des Ausbaus der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen im Sinne des § 12e Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970). Das Gesetz schafft die Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau des Übertragungsnetzes sowie dessen Ertüchtigung. Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.
->Quelle: www.gesetze-im-internet.de weiterlesen…