Aktuell: Das Kapitel Energie im Koalitionsvertrag

Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung

Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden, geschlossene Wertschöpfungsketten und industrielle Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Die Koalition will deshalb die Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln, wohlwissend, dass sie Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage für das EEG hat. Die Zahl der antragstellenden Unternehmen und die privilegierte Strommenge haben sich seit der letzten Novelle weiter erhöht. Auch die als Eigenstromerzeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten, die Besondere Ausgleichsregelung dafür europarechtlich abgesichert und die Finanzierung des EEG dauerhaft auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Dabei ist auch der innereuropäische Wettbewerb zu berücksichtigen, solange es keine vollständige Harmonisierung der Förderung der erneuerbaren Energien gibt. Die Vorschläge zur Steuerung des Ausbaus und zur Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung.

Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den einzelnen Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Darüber hinaus werden wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen. Zugleich ist vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) berücksichtigt. Diese Maßnahmen kommen auch dem Anliegen der Europäischen Kommission entgegen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet.

Strommarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke

Auch in Zukunft muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, also jederzeit der nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegenüber stehen.

Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der Erneuerbaren Energien benötigen wir in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke. Solange keine anderen Möglichkeiten (wie z. B. Speicher oder Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfügung stehen, kann Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie nicht entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden Deckung der Residuallast. Ein Entwicklungspfad für den konventionellen Kraftwerkspark lässt sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der Erneuerbaren Energien beschreiben.

Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten langfristig am Markt gehalten werden können. Für eine ökologisch vernünftige, ökonomisch tragfähige und Arbeitsplätze sichernde Vorgehensweise sind folgende Eckpunkte umzusetzen:

  • Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage besser aufeinander abgestimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite auszubauen (insbesondere bei Kraftwerken und Erneuerbaren Energien, durch Lastmanagement, intelligente Zähler, lastvariable Tarife und Speicher).
  • Für die nächsten Jahre wollen wir die Netzreserve weiterentwickeln (Ausschreibungsmodelle auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber). Damit die Kosten für die Absicherung der wenigen Jahresstunden mit den höchsten Lasten begrenzt bleiben, können, soweit verfügbar, bestehende fossile Kraftwerke die Netzreserve bilden.
  • Um kurzfristige Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden, werden wir darüber hinaus dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der anstehenden Untersuchungen auf Grundlage der Reservekraftwerksverordnung die Errichtung neuer regional erforderlicher Kraftwerkskapazitäten zügig prüft und gegebenenfalls sicherstellt.
  • Derzeit verfügen wir deutschlandweit über ausreichend Kraftwerke. Allerdings könnte sich diese Situation bis zum Ende des Jahrzehntes ändern. Es ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz im Einklang mit europäischen Regelungen und unter Gewährleistung wettbewerblicher und technologieoffener Lösung.
  • Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft- Wärme-Kopplung wollen wir so gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut wird. Auf Grundlage einer umgehend zu erstellenden Potenzialanalyse werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie insbesondere das KWKG überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz- Richtlinie setzen wir so in deutsches Recht um, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besser zur Geltung kommen.

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