Kontroverse um EEG-Abschaffungs-Forderung

Experten verlangen komplette Streichung des EEG

Die vom BMBF zur Beratung der Bundesregierung berufene „Expertenkommission Forschung und Innovation“ hat in ihrem Jahresgutachten 2014 eine vollständige Abschaffung des EEG gefordert. Denn das Gesetz sei weder kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch entfalte es nachweisbare Innovationswirkung: „Eine Fortführung des EEG ist nach Ansicht der Expertenkommission daher weder aus Klimaschutzgründen noch durch positive Innovationswirkungen zu rechtfertigen.“ Das Gutachten wurde am 26.02.2014 an Bundeskanzlerin Merkel übergeben. Solarify dokumentiert den Text und zitiert Lob und Tadel dafür. Schließlich zerpflückt Claudia Kemfert die Argumente des Jahresgutachtens.

„Keine Innovationswirkung

Als angeblich „wichtigen“ Indikator für Innovationen hat die Kommission die Patentanmeldungen untersucht. „Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeisevergütungen für erneuerbare Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen“, heißt es im Gutachten, und: „Die festen Einspeisevergütungen des EEG bieten keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien.“ Zum geringen Beitrag für das Klima bemängelten die Experten: Durch das Emissionshandelssystem sei der CO2-Ausstoß der energieintensiven Branchen in Europa bereits gedeckelt. Durch erneuerbare Energien könnten deshalb keine zusätzlichen Kohlendioxidemissionen vermieden werden. „Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, es macht ihn aber deutlich teurer.“

Bundeswirtschaftsminister Gabriel ließ die Experten-Kritik von einer Sprecherin zurückweisen –  der Ökostrom-Anteil sei dank EEG von sechs auf 25 Prozent gestiegen. Bundeskanzlerin Merkel verwies in einem Pressestatement auf das laufende Novellierungsverfahren, bei dem die EU-Kommission darauf dränge, möglichst schnell zu einem Ausschreibungsverfahren überzugehen. „Das heißt letztlich nichts anderes“ als dass das EEG in seiner heutigen Form durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden und sich damit natürlich auch qualitativ verändern wird“, sagte sie.

Kurztext des Gutachtens:

„Das EEG aus innovationspolitischer Sicht – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der zentralen Instrumente der Klima- und Energiepolitik in Deutschland. Im europäischen Emissionshandelssystem führt das EEG aber nicht zu mehr Klimaschutz, sondern macht ihn nur teurer. Da das Klimaschutzargument zur Legitimation des EEG ausscheidet, stellt sich die Frage, ob das EEG zumindest Innovationen stimuliert. Empirische Studien zur Innovationswirkung des EEG weisen aber keine messbaren Innovationswirkungen nach. Eine Fortführung des EEG ist nach Ansicht der Expertenkommission daher weder aus Klimaschutzgründen noch durch positive Innovationswirkungen zu rechtfertigen.“
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