EU-Energieminister berieten…

…klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030
Kommissions-Vorschlag: CO2-Minderung um 40 % gegenüber 1990

Die EU-Energieminister haben am 04.03.2014 erstmals über den klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030 beraten. Im Mittelpunkt der Debatte standen laut einer Presserklärung des BMWi politische Maßnahmen in Richtung Treibhausgasreduktion,  Ausbau der Erneuerbaren und Steigerung der Energieeffizienz, für die sich die EU für 2030 Ziele setzen will. Die EU-Kommission hat ein EU-Treibhausgas(THG)-Minderungsziel für 2030 in Höhe von minus 40 Prozent (gegenüber 1990) und ein verbindliches EU-weites Ziel für einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 27 Prozent am Brutto-Endenergieverbrauch für 2030 vorgeschlagen. Energieeffizienz soll ebenfalls ein integraler Bestandteil der zukünftigen EU-Klima- und Energiepolitik bleiben. Die Positionen der Mitgliedstaaten dazu liegen aber noch deutlich auseinander.

13 Mitgliedstaaten mit gemeinsamer Erklärung zum Energierat

Bundesminister Gabriel: „Deutschland setzt sich dafür ein, dass die EU mit ambitionierten Zielen in die internationalen Klimaverhandlungen geht und frühzeitig ihre Position zu den Zielen bis 2030 festlegt. Auch für die Investoren ist es essentiell, früh zu wissen, wo die Reise in Europa hingeht. Unser Wunsch ist deshalb, dass der Europäische Rat im März bereits über Ausrichtung und Ziele des EU-Klima- und Energierahmens für 2030 entscheidet. Wir brauchen klare Signale für die Treibhausgasreduktion, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Ich freue mich deshalb sehr, dass sich 13 Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Erklärung zum Energierat klar zu einem auf EU-Ebene verbindlichen Erneuerbaren-Ziel für 2030 von mindestens 27 Prozent bekannt haben. Auch wenn dies nicht zu EU-seitig vorgegebenen verbindlichen Vorgaben für die Mitgliedstaaten führen soll, ist dies ein gewaltiger Schritt nach vorn, wenn man bedenkt, dass ein EU-Erneuerbaren-Ziel für 2030 gänzlich in Frage gestellt wurde.“

Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei mittelfristig nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch der richtige Weg in die Zukunft. Die Energiewende biete gerade auch klassischen Industriebranchen neue Geschäftsfelder und Zukunftschancen und könne erheblich zu Wachstum und Innovationen beitragen, so Gabriel. „Dafür brauchen wir einen EU-Rahmen, der diesen Weg unterstützt. Dazu gehört neben einem EU-Erneuerbaren-Ziel auch ein geeigneter EU-Beihilferahmen, um Planbarkeit und Verlässlichkeit des Erneuerbaren-Ausbaus in Europa zu gewährleisten und die Energiewende in Deutschland zu unterstützen.“

Die Bundesregierung setzt sich für dreifache Ziele ein:

  1. Treibhausgas-Reduktionsziel in Höhe von mindestens minus 40 Prozent EU-intern,
  2. verbindlicher Ausbau-Ziel für die Erneuerbaren von mindestens 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch und
  3. eigenständiges Energieeffizienzziel, dessen Höhe nach Überprüfung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie festgelegt werden soll.

Daneben diskutierten die Minister auf Basis einer Analyse der EU-Kommission über Energiepreise und -kosten für Industrie und Haushalte in der EU. Die Kommissions-Analyse ergibt, dass bei Strom und Gas wegen fehlender Weltmärkte erhebliche Preisdifferenzen sowohl unter den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen EU- und Drittstaaten bestehen. Die Kommission prognostiziert einen weiteren Anstieg der Energiepreise bis etwa 2020, vor allem wegen steigender Preise fossiler Energieträger und notwendiger Investitionen in Netze und Kraftwerke. Sie schlägt Maßnahmen vor, um die Energiepreise in der EU zu senken.

Brauchen für begrenzten Kreis auch künftig Ausnahmeregelungen

Bundesminister Gabriel: „Mit Blick auf bezahlbare Energiepreise halte ich es für zentral, dass wir den Energiebinnenmarkt in Europa vollenden. Mittel- und längerfristig müssen wir uns stärker darum kümmern, dass wir eine kohärente Energie-, Industrie- und Klimapolitik bekommen. Für die Industrie kommt es aber heute darauf an, dass sie im internationalen Wettbewerb nicht durch Steuern und Umlagen benachteiligt wird. Deshalb brauchen wir für einen begrenzten Kreis von Unternehmen auch künftig Ausnahmeregelungen. Wir dürfen aber nicht nur Energiepreise betrachten, sondern müssen auch die Energiekosten im Blick haben, die auf Unternehmen und Haushalte zukommen. Hier sind vor allem Investitionen in mehr Energieeffizienz der Schlüssel.“
->Quelle: bmwi.de