Kompromiss mit EU-Kommission im Beihilfeverfahren

500 Firmen fallen heraus – Bahnfahren wird teurer

Deutschland und die EU-Kommission haben sich im Streit um die EEG-Befreiungen geeinigt: Kommissar Almunia hat gegenüber dem ersten Ansatz im so genannten Beihilfeverfahren weitere Zugeständnisse gemacht. Schienenbahnen müssen weniger zahlen, als befürchtet: die Fahrpreise steigen wohl dennoch.

Die Einigung wurde in der Nacht zum 08.04.2014 erzielt. Laut Berliner Regierungskreisen sollen jetzt insgesamt 65 Branchen (Stahl-, Chemie- und Zementindustrie) 15 Prozent (gegenüber anfangs geplanten 20 % – andernfalls gebe es „schwerste Verwerfungen“, hatte Gabriel gewarnt) der „normalen“ EEG-Umlage (6,24 Ct/kWh) zahlen – das wird aber nur bis zu einer Obergrenze von vier Prozent (bisher geplant 5%) der Bruttowertschöpfung fällig. Für extrem energieintensive Branchen wie Aluminium oder Kupfer sollen höchstens 0,5 Prozent gelten. Außerdem soll der Kompromiss Deutschland Spielraum für Sonderregeln in einzelnen Branchen lassen.

„Es geht nicht um Industrielobbyismus, sondern um hunderttausende Arbeitsplätze in diesem Land“

Das gab Gabriel bei einer Pressekonferenz am 08.04.2014 bekannt. Etwa 500 stromintensive Unternehmen würden aus der Befreiung der Ökostromumlage herausfallen. Nur noch etwa 1600 (statt bbisher 2.100) Betriebe würden noch begünstigt. Unter dem Strich werde sich aber die Höhe der Rabatte, die derzeit bei etwa 5,1 Milliarden Euro liegen, nicht ändern. „Es bleibt ungefähr bei der Größenordnung“, sagte Gabriel. Er wehrte sich aber gegen den Vorwurf, die privaten Haushalte und kleinere Unternehmen zu be- und die Großindustrie zu entlasten. „Es geht nicht um Industrielobbyismus, sondern um hunderttausende Arbeitsplätze in diesem Land“, sagte Gabriel. Sein Versprechen stehe aber, die Ökostromumlage bis 2017 auf ihrem jetzigen Stand von 6,24 Cent je Kilowattstunde stabil zu halten.

Nach der Verabschiedung des EEG-Entwurfs im Bundeskabinett kann die EU-Kommission jetzt ihre neuen Beihilfe-Leitlinien zur Regelung der Rabatte bei der Förderung alternativer Energien wie geplant am 09.04.2014 festschreiben.

Anton Berger (Rödl & Partner) sagte im Rahmen einer Tagung des Verbandes der Beratenden Ingenieure  in Berlin, bei der Biomasse seien Nachbesserungen in Aussicht gestellt worden, rückwirkende Eingriffe in Bestandsanlagen werde es nicht geben. Bei Wind-Onshore werde das Referenzmodell noch einmal überarbeitet, das sei „nicht so dramatisch.“ Die „Leidensgeschichte von Photovoltaik geht weiter“. Hier helfe nur noch die zu erwartende Grid Parity.  Die zunehmende Komplexität des EEG sei „ein Investitionshindernis, das die Erreichung des Ausbauziele gefährden kann.“

Oettinger macht Hoffnung

Die Neuregelung kann eventuell noch firmenfreundlicher werden: EU-Energiekommissar Oettinger stellte am Dienstag weiteres Brüsseler Entgegenkommen in Aussicht. Denn die Übergangsfrist sei zu kurz, sagte Oettinger der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Vier Jahre reichen nicht aus.“ Bleibe es dabei, würden sich die energieintensiven Unternehmen nach Ablauf dieser Frist aus Deutschland verabschieden, gab der EU-Kommissar zu bedenken.

Die Deutsche Bahn, größter deutscher Stromverbraucher, kam durch neue Sonderregelungen glimpflicher davon als befürchtet. Sie muss künftig 20 % der Umlage berappen – das könnte jedoch die Fahrkartenpreise verteuern.
->Quelle(n): nzz.ch; t-online.detagesschau.de; noz.de; n-tv.de359 Nachrichtenquellen auf Google