Kritik an Maßnahmen zum Meeresschutz

„Massive Lücken“, „nicht ausreichend“, „windelweich“

Der von der Bundesregierung im März vorgelegte Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wird von Umweltexperten als unzureichend bewertet. In einem öffentlichen Fachgespräch am 20.05.2015 im Umweltausschuss forderten sie zum Teil erhebliche Nachbesserungen – meldet der Dienst „Heute im Bundestag„.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der Europäischen Union trat im Juli 2008 in Kraft und zielt darauf ab, bis 2020 einen guten ökologischen Zustand der europäischen Meere herzustellen beziehungsweise zu erhalten. Die EU-Mitgliedstaaten werden darin verpflichtet, bis Ende 2015 konkrete Maßnahmen für den Meeresschutz zu beschließen. Ende 2016 sollen die Maßnahmen operationalisiert werden. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen gemeinsam mit den Landesregierungen der fünf Küstenbundesländer einen ersten Entwurf eines Maßnahmenkatalogs veröffentlicht.

Nadja Ziebarth vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) forderte die Überarbeitung dieses Kataloges im Sinne eines effektiven Meeresschutzes. Besonders im Bereich Biodiversität und Ressourcenschutz weise er „massive Lücken“ auf. So fehlten Maßnahmen zur Beschränkung der Fischerei, zur Öl- und Gasförderung im Meer sowie zur Reduzierung des Nähr- und Schadstoffeinträge. Vernachlässigt werde vor allem der Schutz der Ostsee: „Hierfür gibt es keine Fischereimaßnahmen, kein Lärmschutzkonzept und kein Konzept gegen die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft“, kritisierte Ziebarth. Sie forderte unter anderem ein Verbot von bodenberührenden Fanggeräten sowie Stellnetzen in den Schutzgebieten.

Auch Jochen Krause vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bezeichnete die bisherigen Pläne als „nicht ausreichend“. Zum Beispiel fehlten bislang Maßnahmen zur Schaffung von Ruheräumen im Meer, in denen sich die Natur erholen könne. Darüber hinaus wertete er die Fristen zur Herstellung eines guten ökologischen Zustandes als „sehr knapp“. Ein Bericht über den Zustand der Meere aus dem Jahr 2012 habe gezeigt, dass bisher in keinem europäischen Meer ein guter Umweltzustand erreicht worden sei. Nicht zuletzt gebe es auch in Deutschland teilweise erhebliche Umsetzungsdefizite bei wichtigen Umweltzielen. Als Beispiel nannte Krause die Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen und den Kampf gegen den Verlust der Biodiversität.

Christian Buschbaum vom Alfred-Wegener-Institut (AWI) urteilte, mit der MSRL sei ein Instrument geschaffen worden, das nationale Bemühungen zum Schutz der Meeresumwelt in einem europaweit abgestimmten Verfahren zusammenführe. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Buschbaum. Jedoch sei dies mit enormen Herausforderungen verbunden, da Indikatoren für die Beschreibung eines guten Umweltzustandes größtenteils noch am Anfang ihrer Entwicklung stünden. Um mit ihrer Hilfe verlässliche Aussagen über den Zustand der Meeresumwelt ableiten zu können, sei noch viel Forschungsarbeit notwendig. Außerdem bezeichnete Buschbaum das Verständnis der nationalen Küstengewässer und der Hohen See als „noch immer lückenhaft“. Der Umsetzungsprozess der Richtlinie müsse daher durch wissenschaftliche Meeresforschung begleitet werden.

Gerd Kraus vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (TI) lobte die MSRL als „meerespolitisch wichtigste Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte“. Doch auch er sieht die Staaten vor „extremen Herausforderungen“ stehen, gerade angesichts der komplexen Probleme in den Meeren und der großen Wissensdefizite in diesem Bereich. „Im Meer ist alles vernetzt“, erklärte Kraus, viele Zusammenhänge seien bisher nicht geklärt. Er forderte „mehr Ressourcen“, um die Richtlinie erfolgreich umsetzen zu können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen kritisierte Kraus wie seine Vorredner als unzureichend und „oft windelweich“. Außerdem bleibt aus seiner Sicht zu wenig Zeit „für eine vollwertige und zielführende Umsetzung“. Bis 2020 werde es daher zwar Verbesserungen in den europäischen Meeren geben, „aber keine substanziellen Änderungen“. (hib/JOH)

->Quelle: bundestag.de/hib