Klimaschutzbericht 2015 im Parlament

Regierung: „auf gutem Weg“

Die Bundesregierung sieht sich laut Klimaschutzbericht 2015 (18/6840) bei der Umsetzung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020“ auf einem guten Weg. Für „nahezu alle“ darin aufgeführten Maßnahmen sei die Umsetzungsplanung bereits „weit fortgeschritten“. Einige Maßnahmen seien bereits vollständig umgesetzt worden. Der Bericht wurde am 03.12.2015 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit einer Antwort (18/6763) auf eine Große Anfrage der Grünen (18/5489) im Bundestag beraten.

Das Aktionsprogramm hatte die Bundesregierung vergangenes Jahr auf den Weg gebracht, um die nationalen Klimaschutzziele zu erfüllen. Demnach hätten die bisher auf den Weg gebrachten Anstrengungen nicht ausgereicht, um bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Stattdessen sei von einer Lücke zwischen fünf und acht Prozentpunkten auszugehen gewesen.

In dieser Einschätzung sieht sich die Bundesregierung auch durch den von einem Forschungskonsortium erstellten Projektionsbericht 2015 bestätigt, auf dem im Klimaschutzbericht verwiesen wird. Dieser prognostiziere in einem Mit-Maßnahmen-Szenario, das alle wesentlichen klima- und energiepolitischen Vorhaben bis 31. August 2014 berücksichtigt, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 33,3 Prozent. Die Energiewirtschaft, die laut Projektionsbericht im Jahr 2020 39 Prozent vom gesamten CO2-Ausstoß verantworten wird, wird demnach ihren Ausstoß um 33 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert haben. Im Bereich-Verkehr (18 Prozent am Gesamtausstoß) werden es zwölf Prozent sein.

Die Maßnahmen des Aktionsprogrammes seien in dem Projektionsbericht nicht berücksichtigt, wird im Bericht betont. Aktualisierte Schätzung zu den tatsächlichen Minderungswirkungen der im Aktionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen seien für den Klimaschutzbericht 2016 vorgesehen.

[note Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) dazu im RBB INFOradio: „Wir produzieren einen großen Teil des Stroms immer noch mit Kohle. Und wenn wir den Anteil da nicht reduzieren – und noch immer sind ganz viele alte Kohlekraftwerke am Netz – dann werden wir eben diese Klimaziele von minus 40 Prozent nicht erreichen. Deswegen hat man ja auch versucht, mit der Klimaabgabe das zumindest etwas zu regeln, hat sich da leider nicht durchgesetzt und ist dann bei einer Klimasubvention angekommen, und das bedeutet eben, dass man die Emission nicht in ausreichendem Maße vermindert. Dieser Klima-Aktionsplan hat noch viele, viele andere Komponenten, wie auch nachhaltige Mobilität oder Gebäude-Energieeffizienz-Verbesserung – da passiert eben auch viel zu wenig, so dass wir diese minus 40 Prozent tatsächlich nicht erreichen werden.
Was man In Deutschland dringend braucht, ist ein Fahrplan, wie man jetzt aus der Kohle aussteigen will. Die Kohlekraftwerke passen ja nicht in eine nachhaltige Energiewende. Sie produzieren zu viele Treibhausgase und sind auch zu inflexibel in der Kombination mit erneuerbaren Energien. Umso wichtiger ist es jetzt, dass man einen Ausstiegsplan erarbeitet, der eben auch vorsieht, wie man in den nächsten Jahrzehnten den Anteil von Kohlestrom immer weiter runterfährt, entweder über höhere CO2-Preise, über Emissionsstandards oder auch einen gemeinsamen Kohleausstiegsplan, ähnlich wie man es beim Atomausstieg gemacht hat. Irgendwas muss da kommen, weil sonst werden wir weder die Klimaziele erreichen noch die Energiewende.“]

In Hinblick auf die Umsetzung verweist der Klimaschutzbericht auf zahlreiche Bereiche, in denen Maßnahme angestoßen beziehungsweise umgesetzt worden seien. Bezüglich internationaler Zusammenarbeit wird unter anderem auf die „Klimaerklärung“ zwischen der Bundesrepublik und Brasilien verwiesen. Eine entscheidende Bedeutung misst die Bundesregierung auch dem Emissionshandel auf EU-Ebene bei. Dort sei mit der für 2019 geplanten Einführung der sogenannten Marktstabilisierungsreserve sowie damit zusammenhängender Maßnahmen ein „wichtiger Schritt“ gegangen worden, auch wenn Deutschland sich für ein Inkrafttreten in 2017 eingesetzt habe.

Im Bereich der Energiewirtschaft setzt die Bundesregierung laut Klimaschutzbericht auf den „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (Nape), der bis 2020 durch Reduzierung des Energieverbrauchs 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent einsparen soll. Als Maßnahmen werden unter anderem bereits umgesetzte „verbesserte Förderungsbedingungen“ beim Energieeffizienprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Einführung eines „Nationalen Effizienzlabels“ für alte Heizungsanlagen zum 1. Januar 2016 angeführt. Zudem verweist die Bundesregierung in dem Bericht auf weitere, durch die Koalition angeschobene Vorhaben hin, die bis 2020 Einsparungen in Höhe von 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreichen sollen. Geplant sei etwa die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich.

Neben Umsetzungsplanungen zu Maßnahmen in Bereichen wie Verkehr und Landwirtschaft gibt der Bericht zudem Auskunft über die Einrichtung des „Aktionsbündnis Klimaschutz“. Das mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besetzte Gremium solle als Begleitgremium die Umsetzung des Aktionsprogrammes unterstützen. Zudem habe bereits eine Auftaktkonferenz und eine erste Dialogrunde im Rahmen des im Aktionsprogrammes beschlossenen „Dialog- und Beteiligungsprozesses“ für den Klimaschutzplan 2050 stattgefunden, heißt es in dem Bericht. (hib/SCR)

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