Bundesrat nickt KWKG und Erdverkabelung ab

Änderungswünsche beim Strommarktgesetz

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 18.12.2015 die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Es schafft Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas und stellt Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende her. Weiter stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus und damit dem Vorrang der Erdverkabelung beim Netzausbau zu.

Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Dort, wo Menschen wohnen, sind HGÜ-Trassen über der Erde sogar verboten – sie müssen im Boden verlegt werden. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland – daher müsen angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels die deutschen Höchstspannungsnetze, ausgebaut werden. Die Bundesländer müssten die neuen Regelungen nun nutzen, um die teils schleppenden Genehmigungsverfahren beim Leitungsbau voranzutreiben, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Wechselstromleitungen bleiben über der Erde – Länder fordern Ausbau der Teilerdverkabelung

Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Wechselstromleitungen bleiben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen – es gibt in diesem Bereich noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln. Hier wird die Anzahl von Pilotvorhaben jedoch nochmals erhöht. Mit einer ergänzenden Entschließung forderte der Bundesrat die Regierung auf, die Teilerdverkabelung weiter auszudehnen um den Netzausbau zu beschleunigen. Sie wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.

Längere Förderdauer beschlossen

Für die KWK wird unter anderem der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert. Damit haben Anlagenbetreiber mehr Sicherheit bei ihren Planungen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden hingegen nicht mehr gefördert. Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel der Umlage für mit Gas betriebene Anlagen von 750 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an. Die Finanzierung wird ähnlich wie beim EEG mit einer Umlage auf alle Verbraucher sichergestellt. Um die Kosten für Privathaushalte und Mittelstand zu dämpfen, sieht der Gesetzentwurf eine stärkere Kosten-Beteiligung von Industrie-Großverbrauchern als bisher vor. Auch das ebenfalls verabschiedete Gesetz zur vorrangigen Verlegung von Erdkabeln wird zu Mehrkosten führen, die letztlich die Kunden zahlen müssen. Kohle-KWK-Kraftwerke werden künftig nicht mehr gefördert.

Folgt : Kritik der Länder