Mehr Mittel für Wissenschaftsstandort

Regierung verbessert Bedingungen

Mit einer kontinuierlichen Steigerung der Forschungsförderung, der Neufassung des Artikels 91b GG*) und der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen am Wissenschaftsstandort Deutschland wirksam und zukunftsfähig, so eine Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/6798) die nach der Wirkung von Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes auf Fachkräftesicherung und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft gefragt hatte.

Viele zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten seien in den vergangenen Jahren bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen dadurch geschaffen worden, dass umfangreiche zusätzliche Mittel im Rahmen der institutionellen und Projekt-Förderung des Bundes bereitgestellt worden seien. So habe die Bundesregierung zwischen dem 01.01.2015 und dem 24.11.2015 insgesamt 80 Förderrichtlinien der Forschungsförderung veröffentlicht, davon allein 63 im BMBF. Mit dem Einsatz von Projektfördermitteln für den Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung rücke der Bund aber nicht in die Stellung des Arbeitgebers. Die Personalverantwortung obliege allein dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. Die Projektförderung sei damit keine ordnungspolitische Antwort auf mögliche strukturelle Defizite innerhalb des Wissenschaftssystems.

*) Während der Bund gemeinsam mit den Ländern außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 GG institutionell fördern kann, können Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen vom Bund nicht in gleicher Weise unterstützt werden. Nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 GG können Bund und Länder an Hochschulen nur thematisch und zeitlich begrenzt „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung“ in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern. Mit der Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 GG werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen.

->Quelle: bundestag.de/hib/ROL(Verlinkung auf Antwort der Bundesregierung 18/7014 fehlerhaft)