Genehmigung für Abfalllager erteilt

Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme eines Bundesendlagers

Am 11.04.2016 teilte das Hessische Umweltministerium mit, dass es der RWE Power AG in Essen am 05.04.2016 eine Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neuen Abfalllager am Standort Biblis  erteilt hat.

Laut hessischer Pressemitteilung sollen im LAW-Lager 2 schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb und dem Abbau des Kraftwerks Biblis, Großkomponenten aus dem Abbau des Kraftwerks Biblis (z.B. Dampferzeuger) und sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb des Lagers anfallen,  gelagert werden.

Die Lagerung ist solange erforderlich, bis der Abtransport an das künftige Endlager „Konrad“ des Bundes möglich ist. Das Lager ist somit als Zwischenlager bis zur Inbetriebnahme eines Bundesendlagers für die ordnungsgemäße Entsorgung notwendig.

Für die Errichtung der Lagerhalle ist auch eine baurechtliche Genehmigung nach der Hessischen Bauordnung erforderlich. Diese wurde bereits im November 2015 von der zuständigen Baubehörde erteilt.

Laut Hessenschau, dem aktuellen Regionalprogramm des Hessischen Rundfunks, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt am Montag zu der Genehmigung, für die SPD sei klar, „dass die Region bei den weiteren Schritten im Rahmen des Rückbaus eng eingebunden werden und vollständige Transparenz herrschen muss“. Die Landtags-FDP sieht sich in der „Befürchtung bestätigt, dass die schwarz-grüne Landesregierung Biblis zu einem faktischen Endlager macht“. Der Abgeordnete René Rock forderte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf, „dieser Politik entschieden entgegenzutreten“.

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