e.on verzockt Klage

E.ON scheitert mit Klage auf Entschädigung für Atom-Ausstieg

e.on hat eine Klage gegen den Bund, Bayern und Niedersachsen verloren. Das Landgericht Hannover wies am 04.07.2016 die Forderung ab, mit welcher der Energiekonzern 380 Millionen Euro Schadenersatz für den Atomausstieg einklagen wollte. Der Konzern ist offenbar juristisch ungeschickt vorgegangen.

Geklagt hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte E.ON Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersachsen in der Folge des Fukushima-GAUs 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. Der Konzern klagte auch gegen den Bund, der hinter dem Moratorium stand.

Wie der Vorsitzende Richter Martin Schulz erklärte, hätte eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung gehabt. e.on hätte dann die Meiler entweder nicht stoppen müssen oder zumindest sofort wieder starten dürfen. Der Schritt sei auch zumutbar gewesen und hätte den nun beklagten Schaden verhindern können. Das wäre nicht einmal eine Begründung notwendig gewesen.

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