„Neues Kapitel der Energiewende“

Strom aus Erneuerbaren und Netzausbau stärker verzahnen

Das EEG 2017 sorgt laut BMWi auch dafür, „dass der Ausbau der Erneuerbaren noch stärker mit dem Ausbau der Stromnetze Hand in Hand gehen kann. Schließlich soll sauberer Strom nicht nur erzeugt werden, sondern muss auch tatsächlich bei den Verbrauchern ankommen“. Die Schere zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren und dem Ausbau der Netze sei nämlich in den letzten Jahren weiter auseinander gegangen. Das Problem sei: Könne zum Beispiel Windstrom aus dem Norden nicht zu den Verbraucherzentren im Süden transportiert werden, weil die Leitungen überlastet seien, müssten Stromverbraucher und -verbraucherinnen dafür doppelt zahlen: „Der Windparkbetreiber erhält eine Entschädigung dafür, dass er seine Anlage abregeln muss, und ein Kraftwerk im Süden wird dafür bezahlt, dass es zum Ausgleich vor Ort mehr Strom produziert.“

Hier helfe es kurzfristig nur, den Ausbau der Windkraft zu begrenzen, damit Zeit bleibe, die Netze weiter auszubauen. Das habe der Minister vor der Abstimmung im Bundestag auch unmissverständlich klargestellt: „Man kann doch nicht ausbauen, ohne dass man zeitgleich die Netze ausgebaut hat. Das geht doch nicht!“ Deshalb werde ab 2017 eine Rechtsverordnung Gebiete in Deutschland festlegen, in denen der Ausbau der Windenergie auf 58 Prozent des durchschnittlichen Ausbaus in den letzten drei Jahren begrenzt werde. Natürlich gelte weiterhin: Sowohl der Bund als auch die verantwortlichen Länder müssten den Ausbau der Stromnetze mit aller Kraft zügig vorantreiben.

Strommarkt 2.0: Flexibilität A und O

Auch das Strommarktgesetz sei für den Umbau unserer Energieversorgung von zentraler Bedeutung, damit die Stromversorgung in Deutschland auch weiterhin kostengünstig und verlässlich bleibe – gerade und erst recht, wenn zunehmend Wind- und Sonnenstrom das Marktgeschehen bestimmten.

Heute liefern erneuerbare Energien bereits rund ein Drittel unseres Stroms. Im Jahr 2025 sollen es 45 Prozent sein. Je mehr die Stromversorgung aus wetterabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne stamme, umso volatiler sei die Einspeisung in das Stromnetz. Mit dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarkts werde der Strommarkt „fit gemacht für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Und es werden die Weichen gestellt für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern. Das ist die größte Strommarkt-Reform seit der Liberalisierung in den 90er Jahren. Der optimierte Strommarkt 2.0 sorgt dafür, dass die Stromversorgung in Deutschland auch bei weiter zunehmenden Mengen an Wind- und Sonnenstrom kostengünstig und verlässlich bleibt.“

„Flexibilität im Energiesystem der Zukunft A und O.“

Nicht allein die Nachfrage werde bestimmen, wie groß das Stromangebot sein werde, lässt das BMWi verlautbaren. Umgekehrt werde sich auch die Nachfrage am Angebot ausrichten.

Ein Beispiel: Egal zu welcher Tageszeit heute die Waschmaschine läuft, die Stromkosten dafür sind morgens wie abends gleich hoch. Künftig jedoch wird Strom mal mehr, mal weniger kosten. Je nachdem, wie viel Strom gerade zur Verfügung steht. Das bedeutet: Je mehr Strom im Netz fließt, desto günstiger wird er für Verbraucher. Das könnte zum Beispiel nachts sein. Der Anreiz ist da, die Waschmaschine in diesem Fall nachts laufen zu lassen. Variable Tarife sollen es möglich machen, dass es sich für Endverbraucher finanziell lohnt, ihren Verbrauch anzupassen.

Folgt: „Jederzeit sicher versorgt“: Stromhändler in der Pflicht