„Neues Kapitel der Energiewende“

BMWi: „Energiesystem für das Zeitalter der Erneuerbaren fit machen“

Mit einer vollmundigen Presseerklärung hat das BMWi die Verabschiedung des Energie-Gesetzespakets gefeiert: „Drei große Schritte weiter: Bundestag und Bundesrat haben das EEG 2017, das Strommarktgesetz und die Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Mit einem umfangreichen Gesetzespaket schlägt Deutschland ein neues Kapitel der Energiewende auf. Es ist ein großer Schritt, um das Energiesystem für das Zeitalter der Erneuerbaren fit zu machen.“ Dieser Schritt bestehe aus drei Teilen.“

BMWi - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

BMWi – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Nach den Bundestagsbeschlüssen in den letzten zwei Wochen hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für drei wegweisende Energiegesetze gegeben:

  • die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017)
  • das Strommarktgesetz sowie
  • das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Mit den heutigen Beschlüssen des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates vollenden wir, was wir uns zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen haben. Wir haben alle wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die nächste Phase der Energiewende beginnen kann.“

Die drei Gesetze machen „den Umbau unserer Energieversorgung planbar, kosteneffizient und nachhaltig erfolgreich. Die Politik hat damit die verschiedenen Elemente der Energiewende stimmig zusammengeführt und für die Zukunft gerüstet. Aus den vielen Puzzleteilen erneuerbare Energien, Strommarkt, Energieeffizienz, Netze und Digitalisierung ist ein konsistenter Gesamtrahmen für die Energiewende geworden.“ Die BMWi-Mitteilung bietet einen Überblick:

EEG 2017: den Erneuerbaren-Ausbau auf wettbewerbliche Ausschreibungen umstellen

Die EEG-Novelle 2017 sei von zentraler Bedeutung, damit Energie für alle sicher und bezahlbar bleibe. Bei ihr drehe sich alles um den kosteneffizienten und planvollen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue EEG läute die nächste Phase der Energiewende ein – „und die ist ein Paradigmenwechsel“: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms werde ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. „Das EEG war ein Technologiefördergesetz, das eine Nischentechnologie fördern wollte“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Paradigmenwechsel vor der Abstimmung im Bundestag. „Jetzt sind die Erneuerbaren die bestimmende Säule des Strommarktes.“ Der Strommarkt müsse „nun fit gemacht werden für die Erneuerbaren und die Erneuerbaren fit für den Markt“, so Gabriel weiter. Deshalb sollten sich die Erneuerbaren Energien nun dem Wettbewerb stellen.

Mit den Ausschreibungen werde der kosteneffiziente, kontinuierliche und kontrollierte Ausbau gewährleistet. Außerdem werde sichergestellt, dass die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der Energiewende – erhalten bleibe: Bürgerenergiegesellschaften würden erstmals im Gesetz definiert und könnten unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen. Ausgeschrieben werde die Vergütungshöhe für Windenergie an Land und auf See, Photovoltaik und Biomasse. Kleine Anlagen [unter 750 kW] seien von den Ausschreibungen ausgenommen – ihre Betreiber erhalten auch weiterhin feste Fördersätze.

Folgt: Strom aus Erneuerbaren und Netzausbau stärker verzahnen