DUH: Klimaschutzplan konterkariert COP21

Klimaschutz und Mobilität

LKW in Stau auf A9 - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyDie im Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 beschriebenen Meilensteine und Maßnahmen sind nicht ausreichend, um eine Verkehr- und Mobilitätswende einzuleiten und die Klimaschutzziele zu erreichen. Insbesondere wegen der prognostizierten Steigerungen bei den Fahrzeugkilometern im PKW- und LKW-Verkehr sind deutliche, ambitionierte und vor allem konkrete Effizienzziele und Minderungsraten bei THG-Emissionen notwendig, um den Verkehrssektor bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu gestalten. Die dem Dieselantrieb zugeschriebene Rolle bei der Erreichung von Klimaschutzzielen ist unter anderem angesichts der bekannten negativen Effekte von Dieselfahrzeugen auf die Luftqualität nicht gerechtfertigt. Um das Ziel einer nachhaltigen Transportstrategie und eine Dekarbonisierung des Verkehrs- und Mobilitätsbereichs zu erreichen, fordert die DUH folgende Maßnahmen:

  • Vorrang für die Vermeidung und Verlagerung von Verkehr und entsprechend frühzeitige Weichenstellungen für eine auf die Klimaschutzziele bezogene Infrastrukturplanung.
  • Bis Mitte 2017 Vorlage eines Masterplans zur Erhöhung des Anteils an öffentlichem Verkehr
  • Entwicklung eines Bundesmobilitätsplans gekoppelt an Klimaschutzziele zur künftigen Ausgestaltung der Infrastrukturplanung

Absenkung der THG-Emissionen im Verkehrssektor auf ein Minimum:

  1. Der Endenergieverbrauch muss bis 2050 um mehr als die Hälfte gesenkt werden im Vergleich zu 2005. Dafür ist die Formulierung von Zwischenzielen (2030, 2040) erforderlich.
  2. Ein nahezu treibhausgasneutraler Straßenverkehr ab 2050 bedingt, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge mit regenerativ erzeugtem Kraftstoff / Antrieb neu zugelassen werden. Die dafür erforderlichen Instrumente sind jetzt zu verankern.
  3. Bis zum Sommer 2017 muss ein Konzept vorliegen, wie bis 2030 40% THG-Emissionen im Sektor reduziert werden können.

Anwendung des Verursacherprinzips:

  1. Einführung einer intelligenten, fahrleistungs- und emissionsabhängigen PKW- und LKW-Maut ab 2020 auf allen Straßen.
  2. Aufkommensneutrale Umgestaltung der Kfz-Steuer und Dienstwagenbesteuerung mit Vorteil für emissionsarme Fahrzeuge (fortlaufende Absenkung der Stellwerte).
  3. Abbau von klimaschädlichen Subventionen im Verkehrssektor einschließlich Steuerprivilegien für Dieselkraftstoff.
  4. Verzicht einer expliziten Rolle des Dieselantriebs im Klimaschutzprogramm.

Ambitionierte und kontrollierte Effizienz- und Verbrauchsvorgaben für alle Antriebe:

  1. Weiterentwicklung bzw. Einführung verbindlicher CO2-Grenzwerte und Effizienzvorgaben für alle Fahrzeugarten und Kraftstoffe bzw. Antriebe im realen Straßenverkehr.
  2. Einführung neuer Typzulassungsvorschriften auf der Basis von Messungen im realen Fahrbetrieb.
  3. Effektive Marktüberwachung: Unabhängige Kontrolle der Einhaltung von Effizienz, Emissions- und Verbrauchsvorgaben sowie Sanktionierung von Regelverstößen.

Neben einem hohen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele trägt eine Wende im Verkehrs- und Mobilitätsbereich zur Steigerung der Lebensqualität in Städten bei. Das Rückgrat der städtischen Mobilität muss in Zukunft der Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr, flankiert von Bussen und Bahnen bilden. Entsprechend müssen die rechtlichen, planerischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, diesen Verbund vor Ort zu stärken. Dazu gehören die Fortschreibung und Erhöhung der Investitionsmittel des Bundes für den ÖPNV und den Radverkehr, die Förderung einer geeigneten Raum- und Siedlungsstruktur sowie Änderungen im Baurecht.

Folgt: Klimaschutz in der Energiewirtschaft