DUH: Klimaschutzplan konterkariert COP21

Die Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zum Klimaschutzplan 2050

Das BMUB hat am 06.09.2016 die Ressortabstimmung für den Klimaschutzplan 2050 eingeleitet und die Bundesländer und die Verbände zu einer Stellungnahme bis zum 30.09.2016 aufgefordert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt zum Hausentwurf des BMUB des Klimaschutzplans 2050 wie folgt Stellung:

Einleitung

Im Dezember 2015 haben sich die teilnehmenden Staaten des Pariser Klimagipfels auf einen globalen Klimavertrag geeinigt, der mittlerweile auch von den USA und China ratifiziert wurde, um die fortschreitenden Erderwärmung und die Folgendes Klimawandels zu begrenzen. Zu den wichtigsten Ergebnissen des Gipfels zählt die völkerrechtlich verbindliche Zielsetzung, die globale Erwärmung auf „deutlich unter“ 2° C zu begrenzen und Anstrengungen für eine Begrenzung auf 1,5° C zu unternehmen. Die einzelnen Staaten sind verpflichtet, ihre Klimaschutzziele umzusetzen und alle fünf Jahre neue, ehrgeizigere Ziele einzureichen. Die Bundesregierung hat sich maßgeblich für dieses ambitionierte Ergebnis eingesetzt.

Der vorliegende Klimaschutzplan 2050 des BMUB wird diesen Ambitionen in keiner Weise gerecht. Schon jetzt ist absehbar, dass die bestehenden Klimaziele der Bundesregierung für 2020 nicht erreicht werden. Statt einen möglichst konkreten und ambitionierten Plan zur Umsetzung von Paris vorzulegen, verharrt die Bundesregierung bei den THG-Reduktionszielen auf dem Energiekonzept von 2010 und verzichtet auf verbindliche sektorale Zielvorgaben.

Insbesondere die Maßgabe der Wirtschaftsverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen hat dazu geführt, dass konkrete Vorgaben zur Senkung von THG-Emissionen in den verschiedenen Bereichen gestrichen wurden. Das zeigt, dass der Bundesregierung nicht an einer konsequenten Umsetzung der Paris-Ziele gelegen ist. Der vorliegende Entwurf des Klimaschutzplans 2050 muss daher in weiten Teilen überarbeitet und mit konkreten THG-Minderungszielen für alle Sektoren für die Jahre 2030, 2040 und 2050 hinterlegt werden. In einem dem Klimaschutzplan folgenden Klimaschutzgesetz müssen diese Ziele gesetzlich verbindlich festgeschrieben werden.

Die Umsetzung der Zielvorgaben sollte u. a. durch eine umfassende ökologische Steuerreform erreicht werden. Ziel der Reform muss es sein, klimaschädliche Subventionen abzuschaffen und schrittweise eine Besteuerung von klimawirksamen Schadstoffen –neben Kohlendioxid auch Methan, Dieselruß und Stickstoffverbindungen –einzuführen. Die DUH ist weiterhin bereit, die Bundesregierung darin zu unterstützen, Vorschläge einzubringen und Lösungen zu erarbeiten.

Klimafreundliches Bauen und Wohnen

Für ein Erreichen der Klimaziele muss der Energiebedarf im Gebäudebereich drastisch gesenkt werden. Für dieses Vorhaben ist es essentiell, die energetischen Sanierungsquote von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Gebäuden massiv zu steigern –und zwar schon heute. Dafür benötigen wir verbindliche Zwischenziele bis zum klimaneutralen Gebäudebestand 2050 und konkrete sektorale Vorgaben. Dies kann durch bereits heute verfügbare Technologien und Baustoffe sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich umgesetzt werden. Nötig ist die Sicherstellung von Investitionsentscheidungen, vor allem durch verlässliche, stetige Rahmenbedingungen und wirksame Anreizsysteme. Vor diesem Hintergrund fordert die DUH die folgenden Maßnahmen: Integrierte und langfristige Sanierungsstrategie sowohl auf nationaler wie gebäudeindividueller Ebene:

  • Schrittweise Anpassung der energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude an die technischen Entwicklungen.
  • Schaffung eines kohärenten Gesetzesrahmens um Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands heute schon durch ambitionierten Neubaustandard angehen.
  • Stärkung des Vollzugs von energetischen – auf Länderebene.
  • Verlässliche und haushaltsunabhängige öffentliche Förderprogramme für energetische Sanierung.
  • Öffentliches Förderprogramm für nachhaltige Bau- und Dämmstoffe.
  • Förderungsstopp für fossile Heizträger.
  • schrittweise Anhebung und stärkere Orientierung der Steuer für fossile Energieträger an ihren CO2-Emissionsfaktoren.
  • Ambitionierte Zielsetzung und verpflichtende Umsetzung von europäischen Effizienzvorgaben.

Folgt: Klimaschutz und Mobilität