Im Wortlaut: Klimaschutz noch in Abstimmung

Die Fragen 7-16

7.
Welche Position vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinsichtlich des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimaschutzplanes 2050 als zentrales Handlungsinstrument für den Klimaschutz in Deutschland?
8.
Unterstützt das BMWi die Festlegung von Zwischenzielen zur Emissionsminderung im Klimaschutzplan 2050, und wenn nein, warum nicht?
9.
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn nach der Kanzleramtsbewertung „eine Reihe von Punkten […] Potenzial für politisch kontroverse Diskussionen haben bzw. bereits zu Diskussionen geführt haben“, und welche Diskussionen und Maßnahmen sind damit jeweils genau gemeint?
10.
Will die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan u. a. verhindern, dass Investitionen in fossile Strukturen mit einer Nutzungsdauer über 2050 hinaus zu Kapitalvernichtung und hohen unternehmerischen und gesellschaftlichen Folgekosten führen, und soll dieses Ziel im Klimaschutzplan auch explizit benannt werden?
Wenn nein, warum nicht?
11.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die europäischen Klimaschutzziele und ihre Umsetzungsinstrumente sich am Ambitionsniveau der nationalen Klimaschutzziele orientieren sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich?
12.
Plant die Bundesregierung, aus den sich aus der europäischen „Effort Sharing Decision“ ergebenden nationalen Minderungszielen für die Sektoren außerhalb des EU-ETS ein rechtsverbindliches nationales Gesamtziel für 2030 zu schaffen?
Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
13.
Leitet die Bundesregierung aus dem Pariser Klimaabkommen und der expliziten Nennung des deutlich ambitionierteren 1,5-Grad-Ziels eine nationale Zielverschärfung ab, und wenn nicht, wie und von wem soll sonst das in Paris vereinbarte Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen von deutlich unter 2 Grad erreicht werden?
14.
Welcher Sektor darf in welchem Maße nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer Zielerreichung und weitgehender Vermeidung der Emissionen um 80 bis 95 Prozent noch die verbleibenden 5 bis 15 Prozent Budget für sich beanspruchen, und mit welcher Begründung (bitte aufschlüsseln wer in etwa wie viel)?
15.
Plant die Bundesregierung die Einführung von Zielkorridoren für die Reduktion von Treibhausgasemissionen, so wie sie dies für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verankert hat?
Wenn nein, warum nicht?
Zu den Fragen 7 bis 15 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16.
Differenziert die Bundesregierung zwischen den Begriffen „dekarbonisiert“ und „CO2-neutral“, wenn ja, wie und mit welcher Begründung, wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung verwendet den Begriff „Treibhausgasneutralität“ für einen Zustand, bei dem ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und der Aufnahme durch Senken erreicht wird (auch „netto null Emissionen“). Der Begriff „Dekarbonisierung“ bezeichnet dagegen die vollständige Vermeidung von Emissionen des wichtigsten Treibhausgases CO2.

Folgt: Die Fragen 17-24