Im Wortlaut: Klimaschutz noch in Abstimmung

Die Fragen 40-48

40.
Sind die aktuellen Maßnahmen in der Landwirtschaft ausreichend, um die angestrebten Reduktionsziele bis 2030 bzw. bis 2050 zu erreichen?
Wenn nein, wieso werden keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen?
41.
Wie müssen sich die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2020, 2030 und 2040 entwickeln, um die angestrebte Halbierung bis 2050 zu erreichen?
Zu den Fragen 40 und 41 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
42.
Um wie viel Prozent muss sich der Fleischkonsum ändern, um den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu entsprechen?
43.
Welche Auswirkung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung diese Änderung der Ernährungsgewohnheiten auf die Tierhaltung in Deutschland, vorausgesetzt, das Exportvolumen von Agrarprodukten würde sich nicht erhöhen?
44.
Welche Emissionsreduktion würde nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Reduktion des Fleischkonsums in Deutschland um 25 bzw. 50 Prozent realisiert werden?

Die Fragen 42 bis 44 werden gemeinsam beantwortet.
Nach jüngsten Daten des nationalen Ernährungsmonitorings (NEMONIT-Studie) essen Männer im Durchschnitt pro Woche 1 071 g und Frauen 623 g Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren. Damit überschreiten Männer im Durchschnitt den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zugrunde gelegten Orientierungswert von 300 bis 600 g pro Woche.
Eine ausgewogene Ernährung im Sinne der „10 Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ ist ein Ziel des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dazu motiviert werden, sich ausgewogen zu ernähren und die entsprechenden Voraussetzungen und Verhältnisse wie beispielsweise ein gesundes Angebot in Mensen und Kantinen gefördert werden.
Zu Auswirkungen von Änderungen der Ernährungsgewohnheiten auf die Tierhaltung sowie zu den Auswirkungen eines verringerten Fleischkonsums in Deutschland auf die Höhe der Treibhausgasemissionen liegen der Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ vom 17. Juni 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/8818 verwiesen.

45.
Welche Rolle misst die Bundesregierung der Weiterführung der ökologischen Finanzreform zu, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, und plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes noch in dieser Legislaturperiode, und wenn nein, warum nicht?
46.
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des „Divestments“?
Hat nach ihrer Kenntnis diese weltweite Bewegung zur Vermeidung von Fehlanreizen bei Investitionen einen positiven Effekt auf die Treibhausgasemissionsbilanz, sieht sie einen Zusammenhang zu den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens, und was ist in diesem Bereich von der Bundesregierung geplant?
47.
Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass eine Festlegung von konkreten und verbindlichen Fristen für die Erstellung bzw. Aktualisierung des Maßnahmenprogrammes hilfreich bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, werden diese im Klimaschutzplan 2015 festgeschrieben?
48.
Wird das für nationale und internationale Klimapolitik sowie viele weitere Aspekte der Klimapolitik zuständige Bundesumweltministerium auch die Federführung bei den regelmäßig zu erstellenden Klimaschutzberichten und Maßnahmenprogrammen haben?
Wenn nein, warum nicht?

Zu den Fragen 45 bis 48 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.