Im Wortlaut: Klimaschutz noch in Abstimmung

Die Fragen 17-24

17.
Hält die Bundesregierung an der beim G7-Gipfel in Elmau 2015 beschlossenen „Dekarbonisierung“ der Weltwirtschaft (zweite Hälfte des Jahrhunderts) bzw. der eigenen Energiewirtschaft (bis Mitte des Jahrhunderts) fest oder hat sie diese Ziele mittlerweile aufgegeben (bitte begründen)?
Die Bundesregierung steht zu den im Rahmen der G7-Gipfelerklärung in Elmau 2015 vereinbarten energie- und klimapolitischen Zielstellungen.
18.
Welcher Widerspruch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, wenn es – laut Kanzleramtsdokument – heißt, die inhaltliche Basis für den Klimaschutzplan 2050 seien die festgelegten nationalen Klimaziele, während Formulierungen wie „ist das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050“ dem nicht Rechnung tragen und angepasst werden müssten?
19.
In welchem Zeitrahmen plant das BMWi die Umstellung der Energiewirtschaft auf erneuerbare Energien, und prüft das Bundesministerium die Kohärenz der eigenen Position mit den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens?
20.
Vertritt das BMWi innerhalb der Bundesregierung eine Position zur Anpassung und schrittweisen Abnahme der Kapazitäten der Kohleverstromung?
Wenn ja, bis wann sollen die Kapazitäten in welchem Umfang reduziert werden?
21.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ergänzung bzw. Neujustierung der Erneuerbare-Energien-Ziele um konkrete Terawattstunden-Ziele für die Stromerzeugung gerade angesichts der notwendigen stärkeren Sektorenkopplung notwendig und hilfreich wäre?
Wenn nein, warum nicht?
22.
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller und auch der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (http://dipbt.bundestag.de/ dip21/btp/18/18182.pdf), dass, um Deutschlands klimapolitischen Verpflichtungen nachzukommen, der Erneuerbaren-Deckel von 45 Prozent bis 2025 in der nächsten Legislaturperiode wird nachgeschärft werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
23.
Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch, dass aktuell noch große Investitionen in die Kohleverstromung – etwa in den Neubau von zusätzlichen Kohlekraftwerken oder den Aufschluss neuer Tagebaufelder – fließen, die nicht mit den Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris vereinbar sind, und wie will sie diesen beseitigen?
24.
Hat die Bundesregierung ein Ziel für den Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 festgelegt?
Wenn ja, welches und auf welcher Basis?
Wenn nein, warum nicht?

Zu den Fragen 18 bis 24 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Folgt: Die Fragen 25-28