Vattenfall ./. Bundesrepublik Deutschland

Schiedsgerichtsbarkeit wie in TTIP vorgesehen – Schwedisches EVU sieht sich durch Atomausstieg enteignet – Verhandlung wird im Internet übertragen

Am 10.10.2016 begann in den USA die mündliche Verhandlung „Vattenfall versus deutsche Bundesregierung“. TTIP- und CETA-Kritiker sehen den Fall als Beispiel, wie sich Konzerne mithilfe von Schiedsgerichten, deren Sprüche nicht angefochten werden können, über Regierungen und Parlamente hinwegsetzen. Eine lesenswerte Darstellung von Michael Bauchmüller und Claus Hulverscheidt in der Süddeutschen Zeitung.

Wenn der Fall ARB/12/12 aufgerufen wird, beginnt ein Verfahren, das es nach Ansicht vieler gar nicht geben dürfte. Ein Konzern (Vattenfall) und ein Staat (die Bundesrepublik Deutschland) treffen sich zur mündlichen Verhandlung. Die Deutschen hatten 2011 als Reaktion auf den GAU im AKW Fukushima zum zweiten Mal beschlossen, aus der Atomenergie auszusteigen – Vattenfall sieht sich dadurch enteignet: Schließlich hatten die Schweden für Anteile an den deutschen AKW Brunsbüttel und Krümmel Milliarden hingeblättert. 2012 rief der Konzern das Internationale Schiedsgericht in Washington, das ICSID, an. Deutschland, so finden die Schweden, hat gegen die internationale Energiecharta verstoßen, die ausländische Investments im Energiebereich schützt. 4,7 Milliarden Euro verlangen sie vom Bund. (Siehe auch solarify.eu/vattenfall-stiehlt-sich-aus-den-atom-kulissen).

Die entschädigungslose Abschaltung sei damals auch innerhalb der Regierung höchst kontrovers diskutiert worden, schreiben die Autoren, das gehe aus internen Unterlagen hervor. Selbst mit den Strommengen, die beispielsweise das Vattenfall-AKW Krümmel nach dem rot-grünen Atomkonsens zugebilligt worden waren, hätte das Kraftwerk noch bis April 2020 laufen können. Doch statt der vorgesehenen 32 Jahre Laufzeit kam Krümmel nur auf 27.

Die Bundesregierung gebe sich derweil gelassen. Man halte „die Schiedsklage für unzulässig und unbegründet“, heiße es im BMWi. Die Laufzeit sei seinerzeit „in völkerrechtlich zulässiger Weise“ befristet worden. Genau daran zweifeln namhafte Völkerrechtler. Aus juristischer Sicht, so argumentiere auch Vattenfall, sei der Entzug der Betriebsgenehmigung schlicht rechtswidrig gewesen.

Die Anhörung wird zeitversetzt im Internet übertragen. Die Entscheidung des ICSID, die beide Seiten von vorne herein als bindend und nicht anfechtbar anerkannt haben, sei Mitte 2017 zu erwarten.

->Quelle (ausführlicher Artikel): sueddeutsche.de/atomausstieg-konzern-gegen-staat