Eigenverbrauch führt nicht zur Entsolidarisierung

2. Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

Im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) betrage der Stromverbrauch insgesamt rund 140 TWh/a. Die Ergebnisse des betrachteten GHD-Branchenausschnitts – Landwirtschaft und Lebensmittel-Einzel- und -Großhandel – zeigen, dass in einzelnen Wirtschaftszweigen des Sektors erhebliche Eigenversorgungspotenziale erschlossen werden könnten. In den genannten Branchen beträgt das wirtschaftlich realisierbare Gesamtpotenzial rund 3,8 TWh/a – knapp drei Prozent des gesamten GHD-Stromverbrauchs. Bezogen auf den geschätzten Stromverbrauch der Branchen Landwirtschaft und Handel (rund 30 TWh) betrage das wirtschaftlich realisierbare Gesamtpotenzial rund 13 Prozent.

In den anderen Bereichen des GHD-Sektors wie zum Beispiel Gesundheit, Hotels, Kleingewerbe oder Bürogebäude seien die Potenziale für PV-Eigenversorgung wesentlich geringer als in der Landwirtschaft oder im Lebensmittelhandel – denn:

  1. Die zur Verfügung stehenden Dachflächen seien im Verhältnis zum jeweiligen Strombedarf relativ klein.
  2. Die Photovoltaik-Eigenstromversorgung trete in Konkurrenz zu bestehenden KWK-Eigenversorgungslösungen.
  3. Sehr viele Objekte seien nur angemietet, so dass Eigentümer und Nutzer der Gebäude auseinander fallen.

Handlungsempfehlungen: „Kein Risiko einer schnellen Erosion der Finanzierungsbasis der EEG-Umlage oder der Netzentgelte“

„Vor dem Hintergrund dieser ermittelten Potenziale besteht aus heutiger Sicht kein Risiko einer schnellen Erosion der Finanzierungsbasis der EEG-Umlage oder der Netzentgelte, da die Eigenversorgungsmengen heute noch relativ klein sind und selbst bei einer weiteren schnellen Kostensenkung von PV-Speicher-Systemen es nur eine kontinuierliche Marktentwicklung geben wird.“

Ob weiteren Eigenversorgungspotenziale in anderen Segmenten erschlossen werden könnten, hänge vom regulatorischen Rahmen ab. Dies gelte vor allem für Mieterstrommodelle, die im aktuellen EEG 2017 explizit angesprochen worden seien. Die Politik habe im Bereich der Eigenversorgung und Mieterstrommodelle in den vergangenen Jahren widersprüchliche Signale gesendet: Einerseits seien Eigenversorgungsmodelle explizit gefördert (so etwa durch den Eigenversorgungsbonus im EEG 2009), andererseits durch zusätzliche Kosten belastet worden (zum Beispiel Teilbelastung der Eigenversorgung durch die EEG-Umlage im EEG 2014, BMF-Vorschlag einer Stromsteuerbelastung von Eigenversorgungsmodellen 2016). Teilweise seien sich Regierung und Parlament uneinig gewesen, so etwa bei der vorgeschlagenen Abschaffung der KfW-Förderung für Stromspeicher durch das BMWi 2015, die vom Bundestag wieder rückgängig gemacht worden sei.

Der Politik schreibt die Studie wörtlich ins Stammbuch: „Es ist Aufgabe der Politik, zeitnah für einen stabilen Ordnungsrahmen im Bereich der Eigenversorgung und der Mieterstrommodelle zu sorgen, um so entsprechenden Geschäftsmodellen eine sichere Basis zu gewähren. Entscheidend ist hierfür die Gestaltung der Abgaben- und Umlagensysteme, insbesondere der EEG-Umlage und Netzentgelte. So sollte eine zukunftsgerichtete Neuordnung der Abgaben und Umlagen die Eigenversorger und Mieterstromnutzer an den Kosten des Gesamtsystems angemessen beteiligen – und ihnen dann für die Zukunft aber auch garantieren, dass es durch spätere Änderungen keine rückwirkende Entwertung der Geschäftsmodelle geben wird.“

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