BR-Kritik wg KWK-Plänen

Länder kritisieren Regierungspläne zur Förderung von KWK-Anlagen

Bundesrat - Foto © Gerhard Hofmann Agentur ZukunftDer Bundesrat übte in seiner Sitzung an 04.11.2016 deutliche Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Gesetz zur Kraft-Wärme-Koppelung und am EEG. Dabei hält er insbesondere die künftig erforderlichen Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen für verbesserungswürdig: Anlagen, die aus industrieller Abwärme Strom und Wärme erzeugten, dürften keinesfalls von den Förderausschreibungen ausgeschlossen werden. Denn auch diese Anlage seien innovative KWK-Systeme, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch Eigenverbrauch fördern

Ausdrücklich fordern sie, dass auch Anlagen mit Teil-Eigenverbrauch an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Gerade diese Anlagen leisteten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende, indem sie das Stromnetz entlasteten und zur Einsparung der Gesamtsystemkosten beitrügen. Kleinere Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt sollten hingegen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Das vorgesehene Ausschreibungsvolumen halten die Länder für viel zu gering und fordern seine Verdoppelung.

Mitwirkung der Länder erforderlich

Erweiterung des Vertrauensschutzes für Bestandsanlagen

In der Stellungnahme zum EEG setzt sich der Bundesrat dafür ein, den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen über den Gesetzentwurf hinaus zu erweitern. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf die Förderungen nach dem EEG haben sollten.

Umsetzung der europäischen Auflagen zur Genehmigung der Förderung von KWK-Anlagen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die Auflagen aus Brüssel um, die die EU-Kommission hinsichtlich des bereits im Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kraft-Wärme-Koppelung geltend gemacht hat.

Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen

Danach müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen über 1 bis 50 Megawatt künftig über ein Ausschreibungsverfahren für Fördergelder bewerben. Auch für die Förderung innovativer KWK-Systeme ist künftig die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Dies soll eine Mengensteuerung sowie mehr Planbarkeit für alle Marktakteure ermöglichen. Zugleich verspricht sich die Bundesregierung hiervon eine kosteneffizientere Förderung.

Ausschreibungen im Winter 2017/2018

Die zur Umsetzung der Ausschreibungen erforderliche Verordnung soll Mitte 2017 erlassen werden und die ersten Ausschreibungen dann im Winter 2017/2018 beginnen.

Privilegierung energieintensiver Industrien

Energieintensive Industrien sollen entsprechend der besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 entlastet werden. Erforderlich ist ein Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG.

Vertrauensschutz von Bestandsanlagen

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Anschlussregelung für den Vertrauensschutz von Bestandsanlagen im EEG. Auch hier stand bislang die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission aus. Demnach müssen Bestandsanlagen auch künftig keine EEG-Umlage in der Eigenversorgung bezahlen. Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert, das heißt der Generator ausgetauscht wird. Die EEG-Umlage bleibt dabei um 80 Prozent verringert.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

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