Bakelit ade

Smartmeter-Rollout kommt bald – Konflikt der Messstellenbetreiber droht

Alter Stromzähler - Foto © Gerhard Hofmann/Agentur ZukunftNur noch wenige Monate, und der gute alte Bakelit-Stromzähler („Ferraris-Zähler“ – benannt nach dem Erfinder Galileo Ferraris) ist Geschichte. Das hat jedenfalls das am 02.09.2016 in Kraft getretene Bundesgesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ zur Folge. Ab 2017 sollen die schwarzen Blöcke in Form eines „Smart-Meter-Rollouts“ durch sogenannte „intelligente“ Messsysteme ausgetauscht werden. Dafür zuständig sind die vom Gesetzgeber neu eingeführten sogenannten „grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB)“ – ihre Konkurrenten: die „wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)“. Die Verteilnetzbetreiber, welche die Rolle des „grundzuständigen Messstellenbetreibers“ übernehmen und damit Hauptakteur des Rollouts sein möchten, müssen dies bis zum 30.06.2017 bei der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen.

Moderne Messeinrichtungen unterscheiden sich dadurch von den alten, dass sie digital arbeiten und die Zählerstände viertelstundengenau zwei Jahre lang speichern. Zum intelligenten Messsystem wird der Zähler durch die Erweiterung mit einem Gateway, einer digitalen Übergabestelle, die in der Lage ist, Daten direkt an den jeweiligen Stromnetzbetreiber zu übermitteln – aber nur ab einer bestimmten Höhe des Stromverbrauchs beziehungsweise der Stromerzeugung, Normalverbraucher sind von der Übertragung nicht betroffen.) Viele fürchten dabei aber Datenmissbrauch, trotz der strengen Datenschutz-Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

[note Grundzuständige Messstellenbetreiber müssen Messstellen in Abhängigkeit ihres Jahresverbrauchs mit vom BSI zertifizierten Messsystemen auszustatten – die gibt es aber noch gar nicht. Deshalb dürfen Unternehmen mindestens bis 31.12.2016 alte Zähler einbauen und bis zu acht Jahre nutzen – bis das BSI förmlich die „technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen“ festgestellt hat;  die wird aber frühestens für Mitte 2017 erwartet. Sie ist aber insofern für den gMSB relevant, weil daran weitere Ausstattungsvorgaben für Messstellen gekoppelt sind, die, wenn sie nicht erfüllt werden, den Entzug der Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebs nach sich ziehen können.]

Wind und PV bei Bitterfeld - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft_20150418

Wind und PV bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Speisten früher wenige große Kraftwerke mehr oder weniger planbar Strom ins Netz ein, so ist heute die Stromproduktion und -einspeisung vor allem durch wetter- und tageszeitabhängige Wind- oder Solarparks volatil geworden. Auf die entsprechenden  Schwankungen im Stromnetz müssen die Stromnetzbetreiber reagieren. Dazu brauchen sie die Daten des aktuellen Stromverbrauchs. Ausgetauscht werden müssen übrigens nicht nur die alten, sondern auch die bereits eingebauten digitalen Zähle; die mögen zwar moderner aussehen, erfüllen aber nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Folgt: con|energy: Wettbewerbliche Messstellenbetreiber greifen an