AbfKlärV (geänd.) fördert Kreislaufwirtschaft

Klärschlammverordnung verpflichtet zur Phosphor-Rückgewinnung – aber erst in 12 Jahren

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 eine Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen – mit ihr will die Bundesregierung das Recycling von Wertstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen verstärken. Dabei soll vor allem Phosphor zurückgewonnen werden, der für Düngemittel verwendet werden kann. Nun können Kläranlagen – technisch aufwändig und langwierig – auf Phosphor-Recycling vorbereitet werden.

Hendricks: „Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird künftig zur Pflicht. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und trägt langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei.“ Denn noch werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne dass der darin enthaltenen Phosphor wiedergewonnen würde. Nur noch etwa ein Drittel wird derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt.

Kläranlage am Flughafen Barcelona – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Dabei könnte der Phosphor zur Düngung genutzt werden; knapp werdende Rohphosphate ließen sich durch das Phosphor-Recycling ersetzen. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU-Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen – noch dazu zum größten Teil aus politisch instabilen Regionen – abhängig. Bei der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm an.

Wie Phosphor aus Klärschlämmen zurückgewonnen und Schadstoffe gleichzeitig reduziert werden können, regelt der neue Entwurf der Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Die Neufassung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Verfahrensentwicklung und Dauer der Genehmigungsverfahren erfordern lange Übergangsfristen. Daher greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor gemäß dem Regierungsentwurf erst

  • 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und
  • 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 Einwohnerwerten.
  • Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50.000 Einwohner ausgelegt sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Dies trägt den Besonderheiten ländlich geprägter Regionen Rechnung. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert.

Die Verordnung schreibt keine bestimmte Technologie zur Phosphor-Rückgewinnung vor, sondern lässt genügend Spielraum für Einsatz oder Entwicklung innovativer Verfahren. Es wird damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlamm-Aschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurück zu gewinnen. Ausnahmen bestehen für Klärschlämme mit besonders niedrigem Phosphorgehalt. Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Folgt: VKU: Qualität der Klärschlämme entscheidend – noch keine wirtschaftlich vertretbaren Verfahren