Harsche Kritik am neuen Verpackungsgesetz

DUH-Kritik: Keine Abfallvermeidung und zu viel Einwegmüll – Bundesländer sollen Verpackungsgesetz stoppen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnte in einer Erklärung das Verpackungsgesetz ab und forderte die Länder auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz an entscheidenden Stellen nachzubessern. Ziel der ursprünglich als Wertstoffgesetz gestarteten Gesetzesinitiative sei es gewesen, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auf stoffgleiche Produkte auszuweiten und betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu legen. „Nach DUH-Einschätzung werden mit dem Gesetz die genannten Ziele nicht erreicht.“

Einweg? Mehrweg? – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Mehrwegquote ohne Verbindlichkeit

Das Gegenteil sei der Fall: Bis zuletzt habe Bundesumweltministerin Hendricks die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen ersatzlos streichen wollen und die Zukunft im Recycling von Milliarden Einweg-Plastikflaschen gesehen. Nur durch massiven Druck der DUH, hunderter Mehrwegabfüller, Getränkefachhändler, Logistiker und Gewerkschaften habe in letzter Minute eine Wiederaufnahme der Mehrwegzielquote in das Gesetz erreicht werden können, obwohl diese nur einen unverbindlichen Charakter habe.

„Der Vorschlag aus dem Umweltausschuss des Bundestages, rechtliche Maßnahmen zu entwickeln, falls die gesetzliche Mehrwegquote von 70 Prozent drei Jahre nach deren Inkrafttreten noch nicht erreicht wird, wurde im letzten Moment gestrichen. Damit wurde der Mehrwegquote die Verbindlichkeit genommen. So hat sie einen rein appellativen Charakter. Für den Fall der dauerhaften Unterschreitung der Quote sind keine ordnungspolitischen Maßnahmen vorgesehen. Das ist jedoch notwendig, wenn beispielsweise Discounter nicht dazu bereit sind Mehrwegflaschen anzubieten und sie an die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Umweltschutzes herangeführt werden müssen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Kennzeichnungspflicht fehlt

Doch auch die dringend notwendige Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf dem Produkt fand trotz klarem Votum des Bundesrats keinen Eingang in das Gesetz. „Das gestern beschlossene Verpackungsgesetz ist in dieser Form nicht geeignet, an den Verkaufsregalen für mehr Transparenz zu sorgen und deutlich zu machen, ob Mehrweg- oder Einwegflaschen gekauft werden. Discountern wie Aldi und Lidl, die ausschließlich auf Einweg setzen, wird es ermöglicht, mit nur einem einzigen Hinweisschild einen ganzen Supermarkt zu kennzeichnen. Dadurch wird eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Getränkeverpackungen komplett ausgehebelt“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Die DUH fordere eine Kennzeichnung auf der Verpackung mit dem Wort Einweg oder Mehrweg.

Deutschland europäischer Spitzenreiter bei Verpackungsabfällen

Mit Blick auf die zukünftige Verpackungsentwicklung gebe es im Gesetz keine ausreichenden Impulse dahingehend, dass weniger Verpackungen hergestellt und Ressourcen eingespart würden. Dabei sei genau das notwendig. Denn Deutschland sei europäischer Spitzenreiter bei Verpackungsabfällen. Ohne rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise einer Ressourcenabgabe, würden Verpackungen nicht deutlich teurer werden. Somit bestünden keine ausreichenden ökonomischen Anreize weniger Verpackungen einzusetzen.

Die ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne und die Ausweitung der Sammlung von Verpackungen auf Produkte aus Kunststoff und Metall sind gescheitert. „Bratpfannen und Plastikspielzeug werden weiterhin in der Verbrennung landen und pro Jahr mehr als 400.000 Tonnen Wertstoffe verloren gehen. Das beschlossene Verpackungsgesetz ist ein Bruch des Koalitionsvertrages und Ausdruck einer verfehlten und ambitionslosen Umweltpolitik“, so Fischer.

Für besonders bedenklich halten die DUH, der Bundesrat und auch das Bundeskartellamt die Kontrolle über die Lizenzierung von Verpackungen der Industrie und dem Handel zu übertragen. „Eine ‚Zentrale Stelle‘ mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben. Ansonsten droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der Verbraucher geht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umweltministerin Hendricks die warnenden Worte des Bundeskartellamts und dessen Empfehlung einer neutralen und staatlichen Organisation zur Überwachung der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen übergeht. Einmal mehr setzt die Ministerin auf zweifelhafte Deals mit der Wirtschaft, anstatt auf staatliches Ordnungsrecht zu setzen“, kritiserte Jürgen Resch.

Folgt: VKU: Verpackungsgesetz darf nicht das letzte Wort sein