VW will DUH kleinkriegen

DUH wird umgehend Berufung einlegen

„Die Berufung ist nötig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattungen zu verhindern und uns einzuschüchtern, nehmen wir nicht hin“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Nach dem europäischen Zulassungsrecht sollen die Abgasgrenzwerte nicht nur saubere  Luft im Prüflabor, sondern vor allem in unseren Städten sicherstellen und viele tausend Todesfälle verhindern.“ Resch kündigte weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw vor und nach Software-Updates an.

Maßstab für die DUH sind die europäischen Zulassungsvorschriften (EG 715/2005 und 692/2008), die eine „ordnungsgemäße Abgasreinigung“ nicht nur während der ca. 20-minütigen Laborprüfung, sondern ausdrücklich ‚in normal use‘, d.h. unter normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten Winter, verbindlich vorschreiben und Abschalteinrichtungen, wie bei Volkswagen festgestellt, als illegal verbieten.

Während des Verfahrens legte VW Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen eingebaut hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit werden nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal. Mit welcher Begründung die von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen, obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin unbekannten Dokumente bestätigt wurden.“

Volkswagen räumt in dem vor dem Landgericht geführten Verfahren noch nicht einmal ein, dass der Einbau der millionenfach verbauten Betrugs-Software in Euro 5- und Euro 6-Diesel-Pkws in Deutschland und Europa rechtswidrig war. Dies zeigt die Begründung der VW AG zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin stellt VW den vom KBA angeordneten amtlichen Rückruf als quasi freiwilliges „Angebot an die Kunden (dar), ihre von der ‚Diesel-Thematik‘ betroffenen Dieselfahrzeuge – trotz fehlender Gebrauchsbeeinträchtigung … technisch überarbeiten zu lassen“.

Vorlauf: Volkswagen lässt DUH Bewertung der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Softwareupdates eines VW Golf mit Betrugssoftware untersagen – Abgaswerte „vollkommen unbeachtlich“

Volkswagen hatte am 03.04.2017 vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung und ohne mündliche Verhandlung gegen die DUH und ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwirkt. Die Korrektheit der Diesel-Abgaswerte von 602 mg NOx/km nach dem Softwareupdate bei realen Straßenmessungen wurde dabei von VW nicht einmal bestritten. Volkswagen bezeichnete aber die im realen Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte als „vollkommen unbeachtlich“. Die DUH dokumentierte die untersagten Textpassagen in ihrer weiterhin online abrufbaren Pressemitteilung durch schwarze Balken und kündigt Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung an (Original-Mitteilung siehe: solarify.eu/softwareupdate-bei-vw-betrugs-diesel-unwirksam.)

Im Januar 2016 verhinderte die Stuttgarter Daimler AG vor dem Landgericht Berlin mittels einer Einstweiligen Verfügung gegen die DUH (vorerst) die Veröffentlichung des Schreibens Daimler-Anwalts. Diese Einstweilige Verfügung wurde drei Monate später vom Landgericht Berlin aufgehoben, die DUH gewann schließlich im Dezember 2016 auch das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Daimler-Anwalt Prof. Schertz (AZ 310 O 124/16). Dieses Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH bewertet diesen Schritt des Herstellers wie folgt: „Ganz offensichtlich haben die Abgasmessungen der DUH bei Volkswagen ins Schwarze getroffen. Anders ist diese Reaktion für uns nicht erklärbar. Mit unserer zeitgleich Mitte März vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereichten Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wollen wir unter anderem klären, ob die bisher gegen die Volkswagen AG in Deutschland erlassenen Maßnahmen rechtmäßig sind. Wir werden es nicht hinnehmen, dass VW versucht, uns offenkundig auch für diesen Prozess den Mund zu verbieten. Nach dem Europarecht ist es eindeutig, dass die Grenzwerte nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen, sondern vor allem der Gesundheit der Bürger.“
Maßstab für die DUH ist nach eigener Aussage „die europäische Gesetzgebung, die eine ‚ordnungsgemäße Abgasreinigung‘ nicht nur während der 20-minütigen Laborprüfung sondern ausdrücklich ‚in normal use‘, d.h. unter normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten Winter verbindlich vorschreibt und Abschalteinrichtungen, wie bei Volkswagen festgestellt, als illegal verbietet“.

[note „Der Wolfsburger Autokonzern hat immer noch nicht verstanden, dass die EU-Abgasgesetzgebung zum Schutz der Gesundheit der Menschen und nicht zur Legitimierung betrügerischer Praktiken der Diesel-Pkw Hersteller erlassen wurden.“]

Wie wenig Volkswagen tatsächlich dazugelernt habe, zeige nach Ansicht der DUH auch der Begründungstext zum Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. So stelle VW den behördlicherseits festgestellten Betrug an Millionen Kunden und den vom KBA angeordnete Rückruf als „Angebot an die Kunden dar, ihre von der ‚Diesel-Thematik‘ betroffenen Dieselfahrzeuge – trotz fehlender Gebrauchsbeeinträchtigung … technisch überarbeiten zu lassen“. Darüber hinaus behaupte VW fälschlicherweise, „für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (seien) allein die unter Laborbedingungen gemessenen Werte maßgeblich, während Werte, die im realen Fahrbetrieb gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind“.

„Der Wolfsburger Autokonzern hat immer noch nicht verstanden, dass die EU-Abgasgesetzgebung zum Schutz der Gesundheit der Menschen und nicht zur Legitimierung betrügerischer Praktiken der Diesel-Pkw Hersteller erlassen wurden. Wir lassen uns jedenfalls weder von Daimler noch Volkswagen einschüchtern und werden weiterhin die realen Abgasemissionen untersuchen, rechtlich bewerten und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen“, so Resch.

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