Ohne Hardware-Nachrüstung Fahrverbote

DUH fordert „Saubere Luft für unsere Städte“ ab 2018 – Ohne technische Nachrüstung sind gerichtlich verfügte Diesel-Fahrverbote ‘alternativlos‘

Die Umweltorganisation wird ihre Klagestrategie zur Durchsetzung der Luftqualitätswerte in den mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belasteten Städten fortsetzen und weiter intensivieren und fordert von der Politik noch vor der Wahl offen zu legen, welche Parteien und Kandidaten für die technische Nachrüstung aller knapp neun Millionen Euro 5+6 Diesel eintreten und somit Wertverlust und Fahrverbote verhindern.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertete im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin am 15.08.2017 das NOx-Minderungspotenzial von Dieselkaufprämie, Software-Update und Zukunfts-Fonds auf deutlich unter 5 Prozent. Die Umweltorganisation wird ihre Klagestrategie zur Durchsetzung der Luftqualitätswerte in den mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belasteten Städten fortsetzen und weiter intensivieren und fordert von der Politik noch vor der Wahl offen zu legen, welche Parteien und Kandidaten für die technische Nachrüstung aller knapp neun Millionen Euro 5+6 Diesel eintreten und somit Wertverlust und Fahrverbote verhindern.

Zwei Wochen nach Vorstellung der zwischen den Autokonzernen und Regierungspolitikern vereinbarten Ergebnisse des Nationalen Forums Diesel, legte die DUH eine erste Gesamtbewertung der Minderungspotenziale für 2018 vor. Nach Auswertung aller bislang öffentlich oder in Bundesministerien zugänglichen Informationen, werden sich die Stickstoffdioxid-Werte in den belasteten Städten im Winterhalbjahr nicht verändern. Aber auch im Sommerhalbjahr beträgt das NO2-Minderungspotenzial aller beschlossener Maßnahmen zusammen bei Temperaturen oberhalb von +10 Grad Celsius deutlich unter fünf Prozent.

PK DUH 20170815 – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Umweltorganisation wird ihre Klagestrategie zur Durchsetzung der Luftqualitätswerte in den mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belasteten Städten fortsetzen und weiter intensivieren und fordert von der Politik noch vor der Wahl offen zu legen, welche Parteien und Kandidaten für die technische Nachrüstung aller knapp neun Millionen Euro 5+6 Diesel eintreten und somit Wertverlust und Fahrverbote verhindern.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bilanzierte die Ergebnisse des Diesel-Gipfels so: „Keine zwei Wochen nach dem Diesel-Gipfel haben viele Diesel-Eigner erkannt, dass die Placebo-Software-Updates nicht verhindern werden, dass ihre Fahrzeuge von den kommenden Fahrverboten betroffen bleiben. Eine genaue Analyse zeigt, dass die Software-Updates in den Wintermonaten keine und im Sommer maximal zwei Prozent Stickoxidminderung bringen. Die als „Umweltprämie“ bezeichnete Diesel-Verkaufsförderung entpuppt sich als plumpe Verkaufsförderung für Dinosaurier der Autoindustrie, wie ausgerechnet den Diesel-Edel-Geländewagen Touareg. Nur bei einem derzeit nicht absehbaren weitgehenden Verzicht der Käufer auf Diesel-Neuwagen im Rahmen der Rabattaktion und stattdessen Kauf von Erdgas- oder Benzin-Hybridfahrzeugen, kann die Prämie ein Prozent Minderung in den Sommermonaten bringen. Der mit 500 Millionen Euro ausgestattete Zukunfts-Fonds ist im Hinblick auf kurzfristig wirksame Maßnahmen ein Komplettausfall. Nicht einmal auf eine sofortige Nachrüstung aller ÖPNV- und Fernbusse konnten und wollten sich Regierung und ihre Auftraggeber aus der Automobilindustrie einigen, kurzfristig sind daher aus dem Fonds keine Minderungen zu erwarten“.

Autokonzerne versuchen, Abschalteinrichtungen nachträglich genehmigen zu lassen

Nach Informationen der DUH versuchen derzeit die Autokonzerne, im Rahmen der Genehmigung von Software-Updates ihre der Öffentlichkeit bisher nicht offengelegten Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachträglich genehmigen zu lassen. Besonders gravierend sind dabei die temperaturgesteuerten Abschaltungen unterhalb von +10 Celsius. Damit würden sich auch die Rechte der betroffenen Autohalter von Euro 5+6 Diesel-Pkw verschlechtern, weil in zukünftigen Rechtsverfahren die Hersteller diese Abschalteinrichtungen als „vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt“ präsentieren könnten. Zudem weigert sich das KBA unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der Hersteller, betroffenen Autohaltern auf Nachfrage mitzuteilen, welche Veränderungen in der Motorsteuerungssoftware genau vorgenommen wurden und welche Schadstoffwerte vor bzw. nach dem Update aus dem Fahrzeug zu erwarten sind.

„Es ist unglaublich, dass an den Autos ein Software-Update aufgespielt werden soll, von dem der Autofahrer und die Öffentlichkeit nicht wissen, was damit bewirkt wird. Wir sollen den Autoherstellern glauben, aber dafür müssen die Messwerte auf den Tisch“, so Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.

Kandidaten sollen Farbe bekennen

Die DUH fordert noch vor der Bundestagswahl von den demokratischen Parteien und ihren Kandidaten eine klare Entscheidung, ob sie für die Einhaltung der Luftqualitätswerte in allen deutschen Städten ab 2018 eintreten und die dafür notwendigen Maßnahmen mittragen. Dazu bedarf es Fahrverbote für alle schmutzigen Dieselfahrzeuge, die auf der Straße die Grenzwerte überschreiten. Für die knapp neun Millionen Besitzer von Euro 5+6 Diesel-Pkw bedeutet dies: Die Hersteller müssen alle Fahrzeuge technisch mit einer auch im Winter funktionierenden Abgasreinigung auf Harnstoffbasis nachrüsten. Durch die dadurch erzielten Verbesserungen können diese Fahrzeuge dauerhaft von Fahrverboten befreit und ein weiterer Wertverlust gestoppt werden.

Absurdes Theater: Nach Software-Update Werte erhöht

Wie absurd die Software-Updates in Bezug auf ihr Ziel, die Reduktion der NOx-Emissionen, sind, zeigt die aktuelle Posse um die bereits Anfang 2016 angeordneten VW-Rückrufe des Modells Amarok, bei dem eine Vorher-/Nachher-Messung ergab, dass sich die NOx-Emissionen von extrem hohen 1.490 mg NOx/km sogar noch weiter auf 1.510 mg NOx/km erhöhten.

Selbst mit einem Software-Update veränderte Euro 5 Diesel-Pkw müssen weiterhin von Diesel-Fahrverboten betroffen sein, da ihre Realemissionen immer noch in besonderem Maße zur Belastung unserer Städte beitragen; der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge wird somit auch mit einem Software-Update weiter sinken. Die Politik nimmt dies in Kauf, anstatt sich für die Interessen der 8,7 Millionen Diesel-Besitzer einzusetzen, die im guten Glauben, ein „sauberes Fahrzeug“ zu kaufen bzw. gekauft zu haben, von der Industrie betrogen worden sind.

DUH wird Rechtsdurchsetzung vor Gerichten konsequent fortsetzen

Da sich Bundes- und Landespolitiker ganz offensichtlich nicht aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien, weder Bußgelder gegen betrügerische Unternehmen anordnen noch die für die Grenzwerteinhaltung nötigen Maßnahmen erlassen, wird die DUH ihren Weg der Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten konsequent fortsetzen. Sollten Behörden und Politik weiterhin untätig bleiben, wird die DUH die Rechtsdurchsetzung weiter intensivieren.

Die DUH veröffentlicht einen aktualisierten Stand der 16 laufenden Klagen für saubere Luft und kündigt deren Fortführung an – Remo Klinger, der die DUH in den Klagen für saubere Luft anwaltlich vertritt: „Seit mehr als sieben Jahren verweigern Bundes- und Landesregierungen den von Dieselabgasen geschädigten Menschen ihr Recht auf saubere Luft. Alle staatlichen Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. So steht es in unserer Verfassung. Die massiv überschrittenen Grenzwerte wird man nur einhalten können, wenn entweder alle bisher zugelassenen Diesel-Pkw technisch nachgerüstet oder ihnen die Zufahrt in hoch belastete Innenstädte untersagt werden. Dies ist das Ergebnis aller bisher geführten Gerichtsverfahren. Es ist nicht vorstellbar, dass sich dies in einem Revisionsverfahren ändert, die Tatsachen sind einfach zu deutlich. Da die Autoindustrie keine technische Nachrüstung anbieten möchte, bleiben nur Fahrverbote“.

Kein einziges Bußgeld gegen Automobilhersteller

Bezeichnend sei, dass bisher wegen des Abgasbetrugs kein einziges Bußgeld gegen Automobilhersteller festgesetzt worden sei. Eine Rechtsgrundlage hierfür bestehe mit der „Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge“ (EG-FGV). Dies werde sogar von Beamten des Bundesverkehrsministeriums bestätigt. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschten, müssten angemessen bestraft werden. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen würden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften weiterhin ignoriert. Die DUH hat am 07.08.2017 beim KBA einen Antrag auf Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche wegen des Abgasbetrugs bei 22.000 Porsche Cayenne TDI gestellt (zur PM: http://l.duh.de/p170809).

->Quellen: