Fells Kritik an Ausschreibungen

Nicht mehr Kosteneffizienz bei Erneuerbaren Energien erreicht

3x Rot für Onshore-Wind – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

In seiner jüngsten Mitteilung führt der Energieexperte Hans-Josef Fell zahlreiche Argumente auf, mit denen er die Aussage stützt, die Umstellung auf Ausschreibungen habe ihr Ziel, durch Wettbewerb die Kosten der Erneuerbaren zu begrenzen, klar verfehlt. Laut Bundesregierung sei dies allerdings gelungen. Uwe Nestle, unabhängiger Berater für Energie- und Klimapolitik, habe die Regierungsbehauptung wissenschaftlich widerlegt (siehe EW-Magazin, 9, 2017, S. 22).

[note Laut Nestle hat sich nämlich zwischen 2010 und 2013 – also lange vor Festlegung des Ausbaudeckels und den Ausschreibungen – die Kosteneffizienz des EEG deutlich verbessert: „Im Vergleich zu dem von der Bundesregierung geplanten und gebremsten Ökostromausbau hat der tatsächliche, spürbar schnellere Ausbau lediglich 0,03 ct/kWh an jährlichen Zusatzkosten verursacht. Durch diese ‚Zielverfehlung‘ konnte die Klimabilanz Deutschlands allerdings spürbar verbessert werden. Grund für die geringen Zusatzkosten ist die deutlich höhere Kosteneffizienz der tatsächlichen Entwicklung, die vor allem durch die deutliche Überschreitung des Ausbaudeckels bei der günstigen Onshore-Windenergie erreicht wurde. Nur dadurch konnte die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel einer durchschnittlichen Vergütung neuer EEG-Anlagen von unter 12 ct/kWh klar erreichen.“ Eine Deckelung sei mit dem Argument der Kostenreduzierung von Onshore-Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zu begründen, so Nestle.  Auch kleinere PV-Anlagen erzeugten heute schon Strom zu Kosten, die kaum über denen neuer fossiler Kraftwerke liegen. Die außerhalb des Ausschreibungssystems erfolgreich umgesetzte Begrenzung des Ausbaus der bislang relativ teuren Offshore-Windenergie sei dagegen für die Kostenbegrenzung sinnvoll gewesen, könnte aber angesichts der jüngsten deutlichen Kostensenkung bald entbehrlich sein.]

Auch die Energy Watch Group – deren Präsident Fell ist – habe jüngst eine Studie vorgelegt, der zufolge die Ausschreibungen große Nachteile für den Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirkten. Diese seien im einzelnen:

  • Die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien werde massiv gedrosselt und der Klimaschutz unnötig weiter gefährdet.
  • Ausbauvolumina und Ausschreibungsdesigns würden ausschließlich vom Staat festgelegt, womit die freien Kräfte der Marktwirtschaft kaum einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und neue Innovationen organisieren können.
  • Die Akteursvielfalt werde verringert. Insbesondere könnten Privatinvestoren, Energiegemeinschaften und KMU aufgrund der hohen Anforderungen für die Antragstellung fast keine Gebote abgeben.
  • Die Marktmacht von Energiekonzernen und bereits etablierten Unternehmen der Branche werde verfestigt, weshalb die Wettbewerbsfeindlichkeit zunehme.
  • Die Akzeptanz des Ausbaus von Erneuerbaren Energien der lokalen Bevölkerung gehe verloren, da die örtliche Bevölkerung kaum mehr in Investments und Projektierungen eingebunden werde.
  • Das Investmentvolumen sinke auch dann, wenn es ausschließlich Ausschreibungen gebe (ohne Einspeisevergütung für dezentrale bürgerliche Investitionen), da viele dezentrale, kleine Investments größtenteils wegfallen. Fortschrittliche dezentrale
    Lösungen, insbesondere bezüglich Netzintegration und Sektorenkopplung, würden mit Ausschreibungen nicht befördert.
  • Ausschreibungen würden die Kostensenkung der Erneuerbaren Energie-Technologien insgesamt verlangsamen, da die spezifischen Investitionskosten den Lernkurven folgend nur mit weiterer Vergrößerung des Marktvolumens sänken. Ausschreibungen sollten ja gerade das Marktvolumen deckeln und damit kleiner halten, als es mit Einspeisevergütungen möglich wäre. Damit trügen Ausschreibungen erheblich zur Verlangsamung der Kostenreduktion Erneuerbarer Energien bei.
  • Durch intransparente Verfahrensprozesse und die staatliche Vergabepraxis werde Anfälligkeit für Korruption geschaffen.

Trotz alledem behaupte die Bundesregierung wiederholt, dass die Novellen das EEG kosteneffizienter gemacht hätten. BMWi-Staatssekretär Rainer Baake: „Das hohe Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagpreise und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert.“

Tatsächlich bremse der Wechsel zu Ausschreibungen jedoch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, bringe keine hohe Bürgerbeteiligung und schaffe nicht einmal höhere Kosteneffizienz oder -einsparung gegenüber dem EEG mit Einspeisevergütungen, so Fell. So habe der stets von der Bundesregierung gepriesene Paradigmenwechsel lediglich zur Folge, dass die Klimabilanz Deutschlands leide.

Fell: „Die Umstellung auf das Ausschreibungssystem war aus Kostensicht nicht notwendig und ist im Gegenteil sogar nicht erfolgreich. Die Umstellung war sogar riskant. Es ist sehr wahrscheinlich, dass staatliche Einspeisevergütungen zu den gleichen Vergütungsabsenkungen geführt hätten. Die bisherigen Ergebnisse der Ausschreibungen lassen nämlich nicht darauf schließen, dass die Ausschreibungen niedrigere Vergütungen zur Folge haben, als sie es im alten EEG-System erreicht hätten, in dem die Vergütungshöhe durch den Bundestag bestimmt wurde.“ (siehe: erneuerbareenergien.de/sind-ausschreibungen-die-billigmacher-des-oekostroms?)

Eine aktuelle Studie des DIW Berlin (siehe solarify.eu/diw-zu-koalitionsverhandlungen-und-erneuerbaren-energien) vergleiche die Auswirkungen verschiedener politischer Instrumente auf Risikofaktoren und damit auf die Finanzierungskosten der Energiewende; die DIW-Studie stelle fest, dass sich Risiken und Fokus der Förderung verschoben hätten. Diese Verschiebung müsse bei Maßnahmen zur Minimierung der Finanzierungsrisiken berücksichtigt werden und auch Thema bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein. Mit grünen Zertifikaten oder fixen Marktprämien entstünden enorme Finanzierungsprobleme mit zusätzlichen Kostensteigerungen um die 30 Prozent – und weiteren Belastungen für die Verbraucher.

Fell abschließend: „Die Umstellung auf Ausschreibungen hat daher ihr Ziel klar verfehlt. Der neue Bundestag muss sich daher wieder auf die Kernpunkte des ursprünglichen EEG konzentrieren und die Ausschreibungen unter 40 MW Einzelinvestitionen abschaffen, verbunden mit einer Modernisierung des EEG, das mit einer Kombikraftwerks-Vergütung endlich auch die Netzintegration befördert. Ausschreibungen sind genau dafür nicht in der Lage.

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