EEG-Umlage sinkt 2018 leicht

BEE-Prognose: 6,71 Cent pro Kilowattstunde

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für 2018 eine leicht sinkende EEG-Umlage in Höhe von 6,71 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,6 und 6,8 ct/kWh. „Die leicht sinkende EEG-Umlage ist vor allem eine Folge des leicht angestiegenen Börsenstrompreises sowie des höheren EEG-Kontostandes in den vergangenen Monaten“, so BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen.

Die vom BEE bereits im vergangenen Jahr vorgelegten Vorschläge, erstens die Industrieprivilegien aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und zweitens die konventionelle Stromerzeugung mit einem CO2-Preis zu belegen und damit die Stromsteuer zu ersetzen, würden sich weiter umlagesenkend auswirken, so Röttgen.

CO2-Steuer und Abschaffung von Stromsteuer und Industrieprivilegien aus dem Haushalt – Grafik © BEE-eV

[note „Die Einführung einer CO2-Bepreisung als Ersatz der Stromsteuer senkt die Differenzkosten zwischen Vergütung und Börsenerlöse und damit die EEG-Umlage sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.“]

Bis zu 1,7 ct/kWh könnte Strom schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro bei gleichzeitigem Wegfall der Stromsteuer billiger werden. Dabei setzt sich der CO2-Preis aus der CO2-Steuer in Höhe von 20 Euro plus dem Emissionshandelswert von 5 Euro pro Tonne Kohlendioxid zusammen. „Die Einführung einer CO2-Bepreisung als Ersatz der Stromsteuer senkt die Differenzkosten zwischen Vergütung und Börsenerlöse und damit die EEG-Umlage sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.“

Ein CO2-Preis honoriere die Vorteile der klimaschützenden Stromversorgung aus Erneuerbarer Energie, schaffe fairere Marktbedingungen und reduziere das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Erneuerbare Energie trägt seit vielen Jahren zu niedrigeren Preisen an der Strombörse bei.

Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Großhandelspreis 2010-2018 – Grafik © CLENS, ÜNB, BEE – Stand 10-2017

Würden künftig darüber hinaus die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien), was nicht die Aufgabe der Stromkunden sei, in den Bundeshaushalt verlagert, könnte die EEG-Umlage um weitere 1,5 ct/kWh sinken. „Im Strompreis und damit in der EEG-Umlage sollten nur die Bestandteile enthalten sein, die ordnungspolitisch auch reingehören.“

„Die Vorschläge des BEE, die auch ein CO2-Bepreisungskonzept für den Wärmesektor umfassen, sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Sektorenkopplung“, fasst Röttgen zusammen. Ein Preis auf Kohlendioxid könne die Lenkungswirkung entfalten, die die Stromsteuer nicht erbracht habe.

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