Reparaturen von Haushaltsgeräten sollten steuerlich absetzbar sein

UBA legt zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung 7-Punkte-Strategie gegen Obsoleszenz vor

Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts sollten steuerlich absetzbar sein. Dies schlug das Umweltbundesamt (UBA) zum Start der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vor. „Wenn der Handwerker ins Haus kommt und die Waschmaschine oder den Fernseher schon vor Ort reparieren kann, ist das steuerlich absetzbar. Dasselbe sollte gelten, wenn er das Gerät zur Reparatur mitnehmen muss“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA.

Der Vorschlag ist Teil einer 7-Punkte-Strategie des UBA gegen Obsoleszenz, die neben steuerlichen Instrumenten auch auf das Design von Produkten und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reparatur abzielt, um einem vorzeitigen Austausch von Produkten entgegen zu wirken.

[note Kurze Produktlebensdauern und kurze Produktnutzung sind eine Belastung für die Umwelt

Bei der Produktion von neuen Produkten werden wertvolle, nur begrenzt verfügbare Rohstoffe verbraucht. Der Abbau von Rohstoffen, Transportprozesse und die Produktion können mit teilweise erheblichen Umweltbelastungen verbunden sein. Zudem entstehen im Produktionsprozess zusätzliche Treibhausgasemissionen.  Nicht zuletzt wachsen die Abfallberge durch die vielen früher entsorgten Konsumprodukte.]

Frühzeitig kaputt gegangene oder aus anderem Grund ausrangierte Geräte belasten die Umwelt unnötig – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Um dem vorzeitigen Austausch von Produkten entgegenzuwirken, schlägt das UBA eine 7-Punkte-Strategie vor, die eine lange Produktlebensdauer und die Reparatur stärken sowie das Konsumverhalten der Verbraucher auf längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit der Produkte hin lenken sollen. Diese basiert auf dem bereits veröffentlichten UBA-Positionspapier „Strategien gegen Obsoleszenz“ und fokussiert auf sieben Maßnahmen, für welche jetzt eine Umsetzung erfolgen sollte:

  1. Längere Haltbarkeit und einfachere Reparierbarkeit: Mindestanforderungen für Reparierbarkeit und Langlebigkeit unter der EU-Ökodesign-Richtlinie umsetzen
  2. Angaben zu Reparierbarkeit und Reparaturservices sowie Verfügbarkeit von Ersatzteilen bei Produktkauf
  3. Verpflichtende Garantieangabe für Produkte
  4. Zugang zu Reparaturanleitungen, Ersatzteilen und Diagnosesoftware für unabhängige Reparaturbetriebe sicher stellen
  5. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen
  6. Steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen auch außerhalb des Haushalts
  7. Stärkung der Wertschätzung für Produkte

Die Gründe für Obsoleszenz seien vielfältig. Oft entstehe der Wunsch für ein neues Produkt, weil das „alte“ aus der Mode gekommen sei, oder weil Hard- und Software nicht mehr aktuell oder miteinander kompatibel seien. Doch auch entstehende Defekte durch mangelnde Leistungsfähigkeit von Materialien und Komponenten könnten eine Weiternutzung verhindern und einen Neukauf auslösen, so das UBA. Insbesondere dann, wenn die Reparatur des Gerätes zu teuer sei oder zu aufwendig erscheine.

„Umso wichtiger ist es, Reparaturservice verbrauchernah zu gestalten und bereits beim Design des Produktes an die Reparaturmöglichkeiten zu denken. Dafür sollte die Ökodesignrichtlinie der EU Vorgaben machen. Vorreiter ist hier das Umweltzeichen Blauer Engel, bei welchem wir Anforderungen zu Reparierbarkeit und Lebensdauer vor allem bei Elektro- und Elektronikprodukten bereits umsetzen“, betont Krautzberger.

[note Das UBA stellt die 7-Punkte-Strategie zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung vor. Die diesjährige EWAV steht unter dem Motto „Gib Dingen ein zweites Leben! – Reparatur in Deutschland stärken“ und soll Bürgern Mut machen, mehr zu reparieren und Produkte länger zu nutzen. Außerdem soll aufzeigt werden, wie Produkte länger haltbar gemacht werden können. Vom 18. bis zum 26. November 2017 zeigen mehr als 1.000 Veranstaltungen in ganz Deutschland, wie Abfälle besser vermieden und damit die natürlichen Ressourcen geschont werden können.]

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