EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden

Neue Verordnung setzt Anreize, Kohlenstoffsenken zu schützen und zu stärken

Wie die Presseabteilung des BMUB unter Nr. 389/17 am 21.12.2017 mitteilte, habe sich der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf eine Reform der Anrechnungsregeln für die CO2-Einbindung und den Treibhausgasaustoß von Wäldern und Böden geeinigt. Wälder und Böden, zusammengefasst als sogenannter Landnutzungssektor, spielten eine zentrale Rolle für das Ziel des Paris-Abkommens, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Treibhausgasneutralität zu erreichen, heißt es. Die neuen Regeln gelten ab 2021.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wälder und Böden können erheblich zum Klimaschutz beitragen, wenn sie CO2 binden. Daher freue ich mich, dass wir auf EU-Ebene nun robuste Regeln für die Anrechnung von Wäldern und Böden für den Klimaschutz gefunden haben. Diese setzen neue Anreize für zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Landnutzung und verhindern, dass über kreative Buchhaltung heiße Luft ins System kommt.“Mit der Einigung über die so genannte Verordnung zur Integration von Emissionen und Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft – kurz LULUCF – werde der menschliche Einfluss auf ausgestoßene und abgebaute Treibhausgasmengen von Wäldern und Böden ab 2021 in den EU-Klimarahmen integriert.Die Verordnung lege für den Zeitraum 2021 bis 2030 erstmalig ein Klimaschutzziel für den Landnutzungssektor fest. Zudem würden Anrechnungsregeln definiert, die den natürlichen Schwankungen dieses Sektors Rechnung trügen und den menschlichen Einfluss und die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen von natürlichen Effekten abgrenzten. Für die einzelnen Landkategorien würden einheitliche Vergleichsmaßstäbe für alle EU-Mitgliedstaaten zur Bestimmung von Fort- oder Rückschritten im Klimaschutz eingeführt.

Jeder EU Mitgliedstaat vergleiche die reale CO2-Einbindung von Wäldern und Böden mit Vergleichsmaßstäben, die in der Verordnung festgelegt würden. Eine Abnahme der CO2-Einbindung gegenüber dem Vergleichsmaßstab resultiere in Lastschriften, eine Zunahme in Gutschriften. Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass sie im Saldo nicht mehr Last- als Gutschriften auf dem Konto hätten.

Ein Überschuss an Lastschriften müsse durch zusätzlichen Klimaschutz innerhalb des Landnutzungssektors oder in den anderen Sektoren außerhalb des Emissionshandels ausgeglichen werden. Gleichzeitig dürften Gutschriften in begrenztem Umfang in andere Sektoren übertragen werden.

Deutschland habe zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wichtige Prinzipien für die Integrität des Legislativvorschlages sicherstellen können. Dies betreffe vor allem die Anrechnung der CO2-Einbindung von Wäldern. Es sei zudem ein großer Fortschritt, dass ab 2026 auch die Klimabilanz von Feuchtgebieten verpflichtend angerechnet werden müsse, denn Moore seien besonders große Kohlenstoffspeicher. Hierfür habe sich die Bundesregierung bereits in den Verhandlungen im Rat eingesetzt.

Das Verhandlungsergebnis müsse nun nur noch formal vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament bestätigt werden. Gestern Abend würde es vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen.

->Quelle: BMUB.Bund.de/pressemitteilung/Nr. 389/17