Dieselprivileg bleibt – vorerst

Frage 20 bis 26 – Ausbau des Radverkehrs, Nachrüstung

  1. Mit welchem finanziellen Volumen soll der Ausbau des Radverkehrs als schadstofffreie Verkehrsart in den Städten gefördert werden, und wie wird ein entsprechendes Umsetzungsprogramm zur Steigerung des Radverkehrsanteils aussehen, um schnelle Erfolge zu erreichen und Fahrverbote zu vermeiden?
  2. Welche konkreten Radverkehrsmaßnahmen sollen gefördert werden, und bis wann sollen die Kommunen diese umsetzen? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung wird die Mittel für die Radverkehrsförderung auf 200 Mio.

Euro p. a. erhöhen. Die Radverkehrsförderung in Zusammenhang mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ wird auf schon bestehenden sowie auf neu zu erarbeitenden Förderprogrammen aufbauen. Konkret umfasst die Förderung des Radverkehrs: Bau und Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen und an Bundeswasserstraßen, Finanzhilfen für Radschnellwege der Länder und Kommunen sowie Förderung investiver und nicht investiver Forschungsprojekte und Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Letztere betreffen insbesondere die Radverkehrsinfrastruktur einschließlich Abstellanlagen, die radverkehrsgerechte Gestaltung des Straßenraums sowie quartiersbezogene Mobilitätskonzepte.

Die Finanzhilfen für Radschnellwege der Länder und Kommunen sind vorerst bis zum Jahr 2030 vorgesehen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Potenzial des Radverkehrs zur Reduktion innerörtlicher Schadstoffemissionen vor, und welche Modellrechnungen hat sie diesbezüglich durchgeführt bzw. durchführen lassen (bitte unter Angabe des ausführenden Bundesministeriums/der ausführenden Behörde bzw. eventueller Auftragnehmer ausführen)? Der Bundesregierung liegen derzeit keine umfassenden, auf Daten der aktuellen verkehrsbedingten Schadstoffbelastung aufbauenden Erkenntnisse zum Reduktionspotenzial vor.
  2. Wie ist der Stand bei den laufenden Untersuchungen der Nachrüstvarianten der Hardware bei verschiedenen Fahrzeugtypen (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9./10. November 2017, Tagesordnungspunkt 4.1, Buchstabe a Nationales Forum Diesel, Nr. 5), und wie gestaltet die Bundesregierung diese Untersuchung (Herstellerabfragen etc.) konkret?
  3. a) Wie viele Fahrzeugtypen wurden untersucht?
  4. b) Bei wie vielen davon lassen sich Nachrüstungen realisieren?
  5. c) Welche Senkung der Emissionen im realen Betrieb lassen sich damit jeweils erzielen, und wie viel Prozent sind es durchschnittlich?

Zur Möglichkeit der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) mit Bauteilen und Systemen zur Verbesserung der NOX-Emissionen im Straßenverkehr hat die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen beauftragt.

Die Untersuchungen laufen noch, Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.

  1. Wann wird die Bundesregierung ihren Bericht „zur Reduzierung des NOx- Ausstoßes von manipulierten Diesel-Pkw nach der Nachrüstung durch den Hersteller“ (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9./10. November 2017, Tagesordnungspunkt 4.2, Nr. 1) dem Deutschen Bundestag in welcher Form zur Kenntnis geben bzw. diesen über die Ergebnisse in gleicher Weise wie die Verkehrsministerkonferenz informieren (bitte begründen)? Der Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Tagesordnungspunkt 4.2 der Verkehrsministerkonferenz (VMK) wurde auf den Internet-Seiten der VMK (www.verkehrsministerkonferenz.de) veröffentlicht.
  2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verkehrsministerkonferenz (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9./10. November 2017, Tagesordnungspunkt 4.1, Buchstabe b Mobilität und Klimaschutz, Nr. 2), dass „es zu einer erheblichen Ausweitung des öffentlichen Verkehrs kommen muss“, um Mobilität im Einklang mit dem Klimaschutz gewährleisten zu können? Wenn ja, wie? Mit welchen finanziellen Zuwendungen und rechtlichen Änderungen will die Bundesregierung dazu beitragen, dass der öffentliche Verkehr erheblich ausgeweitet werden kann? Wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung fördert Maßnahmen, welche Mobilität von Personen und Gütern er-möglichen und zugleich dem Klimaschutz dienen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt der Bund die Länder mit jährlich rund 9 Mrd. Euro.

Darüber hinaus treibt der Bund den Ausbau der Schieneninfrastruktur weiter voran.

Rund 42 Prozent der im Bundesverkehrswegeplan 2030 insgesamt vorgesehenen Investitionen von rund 270 Mrd. Euro entfallen auf die Schiene.

Zur Erreichung der vereinbarten Klimaschutzziele erstellt die Bundesregierung gegenwärtig, wie im Klimaschutzplan 2050 vorgesehen, unter anderem Konzepte zur Gestaltung eines klimagerechten Straßenverkehrs, zur Veränderung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und zur Stärkung des Schienenverkehrs.

  1. Prüft die Bundesregierung derzeit die Einführung einer „blauen Plakette“ (bitte begründen), und prüft die Bundesregierung derzeit die Abschaffung von steuerlichen Privilegien (z. B. den verminderten Steuersatz auf Diesel) für die Nutzung von Dieselfahrzeugen (bitte begründen)?

Die geschäftsführende Bundesregierung beabsichtigt keine Fortschreibung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung keine Änderungen von Steuersätzen auf Kraftstoffe.

Folgt: Frage 27 bis 33 – Vorschlag VW-Müller, EU