Dieselprivileg bleibt – vorerst

Wortlaut der Anfrage mit Antworten der Bundesregierung

Die Antwort enthält zusätzlich – eingerückt – die Fragen.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/378 19. Wahlperiode

08.01.2018
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/279 –

Nationales Forum Diesel – Dieselgipfel

Vorbemerkung der Fragesteller:

Auf dem ersten Dieselgipfel am 2. August 2017 wurde beschlossen, vier Expertengruppen einzurichten, die sich mit den Themen Emissionsreduzierung der aktuellen Fahrzeugflotte, einer besseren Verkehrslenkung, den Umstieg von öffentlichen Fahrzeugflotten auf umweltfreundlichere Modelle sowie der Optimierung von Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen befassen (siehe Erklärung vom 2. August 2017: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/ K/170802-erklaerung-nationales-diesel-forum.pdf?_blob=publicationFile).

Der angekündigte zweite Dieselgipfel soll nun statt im November dieses Jahres erst Anfang 2018 stattfinden (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.dieselgipfel-regierung-vertagt-zweites-treffen-mit-autobossen.d263464a-4a1d- 4b15-9aa8-767ced64d332.html). Am 14. November 2017 wurde zudem öffentlich, dass die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland wegen anhaltender Überschreitungen der Luftreinhaltewerte verklagen will (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.luftverschmutzung-in-den-staedten-eukommission- will-deutschland-verklagen.92aa2e2b-6e85-4985-939c-6744bb121d3f.html).

  1. Welche Personen welcher Bundesministerien, nachgeordneter Behörden und externer Unternehmen, Verbände und Organisationen sind jeweils Mitglieder der vier Gruppen von Expertinnen und Experten?
  2. In Abstimmung welcher Bundesministerien wurden die Mitglieder jeweils entsandt bzw. benannt, und wie und durch wen wurde in Streitfällen entschieden?
  3. Welche Untergruppen wurden bei welchen Gruppen von Expertinnen und Experten einberufen, und warum jeweils?
  4. Welche Personen welcher Bundesministerien, nachgeordneter Behörden und externer Unternehmen, Verbände und Organisationen sind jeweils Mitglieder welcher Expertengruppe?
  5. In Abstimmung welcher Bundesministerien wurden die Mitglieder jeweils entsandt bzw. benannt, und wie und durch wen wurde in Streitfällen entschieden?
  6. Welche „thematisch angesprochene(n) unabhängige(n) Akteure“ (siehe Erklärung der Bundesministerien) wurden zu welcher Gruppe von Expertinnen und Experten und/oder Untergruppe eingeladen und sind dort aufgetreten?

Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf der Auftaktveranstaltung des Nationalen Forums Diesel am 2. August 2017 wurde u. a. vereinbart, die weitere Konkretisierungsarbeit in vier Expertengruppen unter Hinzuziehung jeweils thematisch angesprochener unabhängiger Akteure vertieft zu begleiten. Folgende Expertengruppen wurden eingerichtet:

I. Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten

II. Verkehrslenkung, Digitalisierung und Vernetzung

III. Umstieg öffentlicher Fahrzeugflotten auf emissionsarme Mobilität

IV. Optimierung von Antriebstechnologien und alternative Kraftstoffe Für die jeweiligen Expertengruppen wurden durch die Ministerien, nachgeordneten Behörden, Unternehmen und Verbände keine festen Mitglieder benannt.

Alle Institutionen wurden durch Teilnehmer vertreten, deren Auswahl freigestellt war und nicht für den gesamten Verlauf der Arbeit in den Expertengruppen festgelegt werden musste. Welche Personen durch die beteiligten Institutionen entsendet wurden, wurde unter den Ministerien nicht abgestimmt.

Folgt: In den Arbeitsgruppen vertretene Institutionen und Akteure