Dieselprivileg bleibt – vorerst

Frage 27 bis 33 – Vorschlag VW-Müller, EU

  1. Wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge seitens Vertretern der Volkswagen AG (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/ vw-chef-matthias-mueller-rueckt-von-diesel-subventionen-ab-15333904.html), insbesondere bezüglich einer sich am realen Schadstoffausstoß orientierenden Plakette? Welche Gespräche hat die Bundesregierung hinsichtlich einer am realen Schadstoffausstoß orientierten Plakette mit welchen Akteuren geführt, und welche sind geplant?

Die Bundesregierung hat die Äußerungen von Vertretern der Volkswagen AG in Zusammenhang mit einer am realen Schadstoffausstoß orientierenden Plakette zur Kenntnis genommen, jedoch keine Gespräche dazu geführt oder geplant.

  1. Wie ist der aktuelle Stand des am 8. Dezember 2016 eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften zu Fahrzeugemissionen (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-4214_de.htm)?
  2. a) Wann hatte die Bundesregierung wie auf die von der EU erhobenen Beanstandungen reagiert?
  3. b) Hat die EU-Kommission bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt? Wenn ja, wann? Wenn nein, ist diese seitens der EU-Kommission bereits angekündigt?
  4. c) Hält die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorwurf der nicht erhobenen Sanktionen gegen VW weiterhin aufrecht (bitte begründen)?
  5. d) Wie bewertet die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung den Einsatz von Abschalteinrichtungen, sogenannte Thermofenster, die von der Untersuchungskommission Volkswagen vorgefunden wurden, im Hinblick auf die Erfüllung von Bußgeldtatbeständen? Müssten diese im ersten veröffentlichten Bericht der Untersuchungskommission vom 22. April 2016 unter den Verdacht der Unzulässigkeit (wie z. B. bei Opel Insignia und Zafira) gestellten bzw. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschalteinrichtungen geäußerten (Mercedes V 250 Bluetech, Porsche Macan 3.0 I V6 Euro 6, Audi A6 V6 3.0 I Euro 5) Überschreitungen von Grenzwerten im realen Betrieb durch andere Hersteller seitens der Bundesregierung nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen gewertet werden?
  6. e) Hält die EU-Kommission den Vorwurf einer unzureichenden Offenlegung von Untersuchungsergebnissen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin aufrecht (bitte begründen)?

Die Bundesregierung hat mit Mitteilung vom 22. Februar 2017 auf das Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 geantwortet. Am 14. Juli 2017 hat die Europäische Kommission ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung gerichtet, das mit Mitteilung der Bundesregierung vom 13. September 2017 beantwortet wurde. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme hat die Europäische Kommission nicht übermittelt und auch nicht angekündigt.

Die Europäische Kommission hat in Bezug auf Abschalteinrichtungen die Forderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Offenlegung der Emissionsstrategien im Rahmen der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen aufgegriffen und eine Verpflichtung zur Vorlage dieser Dokumentation eingeführt. Zu Abschalteinrichtungen fordert die Bundesregierung die Einführung von rechtlich verbindlichen Vorgaben in der Typgenehmigung. Bisher hat die Europäische Kommission nur Empfehlungen veröffentlicht, die auch Aspekte zu temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen enthalten, jedoch nicht rechtlich verbindlich sind.

Der Bundesregierung sind im Übrigen keine Einzelheiten über Bewertungen und Vorwürfe der Europäischen Kommission bekannt.

Die in der Fragestellung genannten Fahrzeuge werden im Rahmen von freiwilligen Serviceaktionen umweltfreundlich umgerüstet.

->Quellen: