Erneuerbare-Energien-Gesetz wird volljährig

„Höchste Zeit, unerschöpfliches Potenzial Erneuerbarer Energien konsequent zu nutzen“

Am 01.04.2000 trat das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) offiziell in Kraft. Mit damals lediglich 12 Paragraphen löste das – von einer parteiübergreifenden parlamentarischen Initiative unter Führung von Hermann Scheer (Foto links) und Hans-Josef Fell (Foto rechts) erarbeitete – Gesetz viele Energiewende-Investitionen aus. Über 27.000 Windkraftanlagen, mehr als 1,6 Millionen PV-Aanlagen auf Dächern und anderweitig schlecht nutzbaren Freiflächen sowie tausende Wasserkraft- und Biomasse-Anlagen haben die Energiewelt revolutioniert. Diese Anlagen stellen heute bereits mehr als ein Drittel des deutschen Stromverbrauchs umweltverträglich, nachhaltig und dezentral sicher. So seien das „Oligopol der ehemals vier großen Energiekonzerne durchbrochen, weit über 300.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen, positive Wertschöpfungseffekte in allen Landesteilen erzeugt, eine rasante Technologieentwicklung ermöglicht und Milliardensummen für vermiedene Brennstoffkosten eingespart“ worden, wie der Branchenverband Eurosolar am 29.03.2018 mitteilte.

PV-Dach-(Mieterstom-)Anlage am Berliner Ostkreuz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Dank der grundlegenden Prinzipien einer vorrangigen, auf 20 Jahre garantierten Einspeisung und einer kostendeckenden Vergütung der eingespeisten Strommengen habe es das Gesetz allen ermöglicht, Energieproduzenten zu werden und die Energiewende in Deutschland maßgeblich mitzugestalten. „Bereits in der Urfassung des Gesetzes war festgelegt, dass die Einspeisevergütungen jährlich degressiv abgesenkt werden, um die technologische Entwicklung anzureizen, eine Überförderung der Anlagenbetreiber zu verhindern und die Erneuerbaren Energien zu den kostengünstigsten Energieträgern zu machen, was bei Wind und Solar schon heute erreicht ist. In zahlreichen Ländern der Welt wurde das EEG kopiert und mit Anpassungen übernommen und hat damit weltweit eine einmalige Entwicklungsdynamik erzeugt.“

Seit der schwarz-gelben Bundesregierung der Jahre 2009-2013 und der darauf folgenden Großen Koalition sei das EEG jedoch durch gezielte Deformierung“ mit Paragraphen aufgebläht und bürokratisiert worden“. Mit überstürzten Kürzungen der Einspeisetarife sei „gezielt Verunsicherung erzeugt und der gerade frisch aufgebauten PV-Branche schwerer Schaden zugefügt“ worden: „Mit einer Reform des sogenannten Wälzungsmechanismus zur Berechnung der EEG-Umlage wurde die von den Verbrauchern finanzierte Umlage unnötigerweise immer weiter aufgebläht und gleichzeitig wurden alternative Vermarktungswege eingeschränkt. Schließlich wurde mit Verweis auf genau diese gestiegene EEG-Umlage die Einführung von planwirtschaftlichen Ausschreibungsverfahren beschlossen, die sowohl die Akteursvielfalt als auch die Energiewende insgesamt gefährden und schon 2018 desaströse Auswirkungen auf die Windkraftbranche haben können. Neben den planwirtschaftlichen Ausschreibungen besteht der größte Sündenfall der EEG-Deformen darin, die inzwischen sehr günstige Solarenergie durch eine Eigenverbrauchsumlage (‚Sonnensteuer‘) künstlich zu verteuern. Damit wurde das Wachstum wirtschaftlich sinnvoller Eigenverbrauchslösungen für Solarenergie jäh ausgebremst.“

Bereits seit dem Grün- und Weißbuchprozess „Strommarkt 2030“ setzt sich Eurosolar aktiv für die Einführung einer Neuen Energiemarktordnung (NEMO) mit einem reparierten EEG im Zentrum ein, welche die Märkte für Strom, Wärme und Mobilität zusammenführt (Sektorenkopplung) und wieder in der Lage ist, marktwirtschaftliche und verlässliche Anreize für Zukunftsinvestitionen zu setzen. Das EEG habe den entscheidenden Technologien Windkraft und Photovoltaik zur ökonomischen Überlegenheit verholfen und die Entwicklung von Speichern, moderner Energiesystemtechnik und intelligenter Steuerung angetrieben. „Es ist nach wie vor die entscheidende und unerlässliche Rechtsgrundlage für eine schnelle und kostengünstige Energiewende. Die neue Bundesregierung steht daher in der Pflicht, die Fehler der vergangenen Jahre zu korrigieren und das EEG wieder zu einem verlässlichen, verständlichen und kohärenten Energiewendegesetz zu machen“, so Eurosolar.

->Quelle:  Eurosolar.de/de/index.php/pressemitteilungen