Gebäudeenergiegesetz könnte Biomethan für die Energiewende stärken

Biomethanmarkt braucht klare Perspektive, um langfristig stabil zu bleiben

Der Biomethanmarkt zeigt sich stabil bis leicht wachsend: 2016 stieg der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr leicht auf insgesamt 8,6 Terawattstunden (TWh) und verblieb 2017 auf diesem Niveau. Den mit Abstand größten Absatz hat Biomethan in der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung, die vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Eingespeist wurden 2017 acht Prozent (9,8 TWh) mehr als im Vorjahr aus insgesamt 208 Anlagen. Damit hatte Biomethan 2017 einen Anteil von 1,7 Prozent an den erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. Das zeigt das Branchenbarometer Biomethan 2017/18 der Deutschen Energie-Agentur (dena).

dena-Analyse – Branchenbarometer Biomethang 2017, 2018 – Titel © Deutsche Energie Agentur für Solarify

Dafür hat die dena rund 80 Biomethan-Experten zu Marktentwicklung, Trends und Stimmungen befragt. Als treibende Kräfte der langsam steigenden Nachfrage sehen die Befragten mittelfristig vor allem den zunehmenden Einsatz von Biomethan im Wärme- und Kraftstoffsektor sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Vor-Ort-Tankstellen an Biomethan-Anlagen.

„Trotz nach wie vor schwieriger Rahmenbedingungen, wie der sinkenden Vergütung durch das EEG, hat sich die Stimmung in der Biomethan-Branche vorerst erholt“, sagte Andreas Kuhlmann, der Vorsitzende der dena-Geschäftsführung. „Damit das so bleibt und die Potenziale von Biomethan für die Energiewende voll ausgeschöpft werden können, braucht die Branche dringend Unterstützung und eine klare Perspektive seitens der Politik. Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Möglichkeit, den Einsatz des klimaneutralen Energieträgers zu stärken und den Preisnachteil gegenüber Erdgas zu reduzieren.“

Ausschreibungen ohne Impulse führen nicht zum Weiterbetrieb von Bestandsanlagen

Die jüngsten Gesetzesänderungen haben die Marktsituation für Biomethananlagen eher verschlechtert. Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Im Entwurf war ein besserer Primärenergiefaktor für Biomethan in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) vorgesehen, der den Einsatz von Biomethan in der Wärmeversorgung verstärkt hätte. Im Mieterstromgesetz, das im vergangenen Sommer verabschiedet wurde, fehlt die Versorgung mit Strom und Wärme aus einer hauseigenen Biomethan-KWK-Anlage. Viele Marktakteure hatten darauf gehofft, dass dieser Punkt berücksichtigt wird.

Der Neubau nahm die letzten zwei Jahre mit lediglich fünf bis zehn Anlagen pro Jahr deutlich ab. Auch in den kommenden Jahren wird sich der Anlagenzubau weiterhin an der nur langsam steigenden Nachfrage orientieren. Ab 2021 fallen die ersten Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW) aus der EEG-Vergütung, zudem laufen die Biomethanlieferverträge aus. Das neu eingeführte Ausschreibungsverfahren für Biomasse bietet laut der befragten Akteure auch keine geeignete Grundlage für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen. Lediglich eine Anlage beteiligte sich an der ersten Ausschreibungsrunde.

Ob Biomethananlagen in Zukunft neugebaut oder weiterbetrieben werden, hängt stark von geltenden Rahmenbedingungen und der Entwicklung anderer Vermarktungsmöglichkeiten ab“, so Kuhlmann weiter.

Biomethan – wie Erdgas, nur klimaneutral

Biomethan ist nahezu CO2-neutrales Biogas, das zu Erdgasqualität aufbereitet wird. Es wird aus organischen Materialien wie nachwachsenden Rohstoffen oder Abfällen hergestellt und kann vielfältig eingesetzt werden: zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme, als Biokraftstoff für Fahrzeuge oder als Ausgangsstoff für die Herstellung von chemischen Produkten. Zwischen Biomethan und Erdgas besteht chemisch gesehen kein Unterschied. So kann es auch in beliebigen Anteilen in bestehende Erdgasnetze eingespeist werden. Als klimaneutraler Energieträger spielt Biomethan eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Energiewende.

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