BEE: 35 % Energiemix aus EE bis 2030 unverzichtbar

Ambitionierteres EU-Erneuerbaren-Ziel für Industrie und Klimaschutz nötig – DUH kritisiert

„Auf Europäischer Ebene ist ein Erneuerbare-Energien-Ziel von mindestens 35 Prozent unverzichtbar, um die Zusagen der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), anlässlich des am 11.06.2018 tagenden EU-Energieministerrates. Und die DUH kritisiert die zögerliche Haltung der Regierung.

Simone Peter – Foto © Solarify

„Ein ambitioniertes Erneuerbaren-Ziel ist auch die Voraussetzung für europäische Standorte, die Zukunftstechnologien, eine nachhaltige Industrie und Innovation voranbringen.“ Gleichzeitig müssten die Hemmnisse für Eigenverbrauch und Bürgerenergie beseitigt werden, so wie das Parlament fordert. Auch hier müsse Deutschland seine Zurückhaltung aufgeben. Die Internationale Energieagentur IRENA komme in einem Bericht zu dem Ergebnis, dass die EU den Erneuerbaren-Anteil im Energiemix von 17 Prozent im Jahr 2015 auf 34 Prozent im Jahr 2030 kosteneffektiv verdoppeln könne.

„In vielen Mitgliedstaaten stellen die Erneuerbaren bereits eine feste Größe in der Energieversorgung, in der Wertschöpfung und im Export dar“, so Peter. Zahlreiche Industrieunternehmen stellten ihre Geschäftsmodelle auf Erneuerbare um. „Diese Dynamik muss erhalten bleiben.“ Dafür bedürfe es klarer und ambitionierter Ausbaupfade sowie verlässlicher Planungsgrundlagen für Investoren bis 2030. Gleichermaßen müssten administrative Hemmnisse abgebaut werden.

Die nationalen Energie- und Klimapläne, die künftig von allen Mitgliedstaaten zu erstellen seien, stellten eine gute Grundlage dar für eine koordinierte und nachhaltige Planung- und Zielsteuerung über Sektoren und Landesgrenzen hinweg. Peter: „Die Mitgliedsstaaten müssen nun sicherstellen, dass frühzeitig Klarheit über den Erneuerbaren-Ausbau und über Maßnahmen zur Erreichung der verbindlichen europäischen Erneuerbare-Energien-Ziele bis 2030 im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor geschaffen wird.“

[note Hintergrund:
Am 11.06.2018 kommen die europäischen Energieminister zusammen, um entscheidende Weichen für den Abschluss der Verhandlungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und zur Governance-Verordnung zu stellen. Einer der Knackpunkte der Verhandlungen wird das verbindliche Ziel für den Erneuerbaren-Anteil am europäischen Gesamtenergieverbrauch bis 2030 sein. Während das Europäische Parlament ein verbindliches Mindestziel von 35 Prozent vertritt, scheint der Rat gespalten zu sein. Eine zunehmende Anzahl von Staaten, darunter möglicherweise auch die neuen Regierungen in Italien und Spanien, können sich ein Ambitionsniveau deutlich über 30 Prozent hinaus vorstellen. Deutschland, einst Vorreiter für Energiewende und Klimaschutz, hat sich laut Medienberichten mittlerweile auf die Seite der Zögerlichen gesellt.]

DUH: Vom Klimaschutz-Vorreiter zum Blockierer: Deutschland bremst Klimaschutz auf EU-Ebene aus

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von der Bundesrepublik gesteckten Ziele von nur 30 Prozent mehr Erneuerbaren Energien und 30 Prozent mehr Energieeffizienz bis 2030 als nicht ambitioniert genug. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier auf, mit ehrgeizigeren Zielen von jeweils 35 Prozent an den Verhandlungstisch zu treten. Schließlich legt der Rat mit den beschlossenen Ausbauzielen einen wesentlichen Grundstein für die anstehenden Verhandlungen im EU-Trilog-Verfahren zwischen Rat, Kommission und Parlament.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die 30 Prozent Zielmarke für den Ausbau der Erneuerbaren und der Energieeffizienz ist nicht mehr als ein Mindestgebot. Würde Deutschland mit ehrgeizigeren Zielen in die Verhandlung gehen, könnte dies die EU-Zielmarke nach oben drücken. Doch stattdessen bremst Deutschland wichtige Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen, abermals aus.“

Im Vorfeld des EU-Energieministerrats zeige sich, dass sich der Trend der Bundesregierung, wichtige Klimaschutz-Maßnahmen eher zu verzögern, systematisch fortsetzt. „Die Tinte unter dem Koalitionsvertrag ist kaum getrocknet, da werden die wenigen angedachten Klimaschutzmaßnahmen wie die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung oder die Sonderausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik schon wieder gestrichen. Das Bild der Klimakanzlerin löst sich in Schall und Rauch auf. Das Erreichen der Klimaschutzziele rückt in immer weitere Ferne; wenn die Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit nicht komplett verspielen will, sollte sie endlich aufwachen und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringen“, so Metz weiter

Anfragen im Bundestag: Keine Steigerung von EU-Klimazielen

Die Bundesregierung will sich vorerst nicht für eine deutliche Steigerung der bestehenden EU-Klimaziele einsetzen. Dies geht aus der Antwort (19/2272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2008) hervor. Im Vordergrund stehe derzeit das Erreichen bestehender EU-Klimaziele und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Ob die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien von 27 auf 35 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030, die das Europäische Parlament vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens gefordert hatte, unterstützt werden soll, werde geprüft. Bisher sei noch nicht absehbar, welche Auswirkung das Pariser Klimaschutzabkommen auf EU-Klimaziele hat, weswegen aktuell keine Veränderung der bereits beschlossenen Zielhöhen angestrebt wird. Auch zu einer Anhebung des EU-Energieeffizienzziels auf 35 Prozent will sich die Bundesregierung nicht abschließend positionieren. Bisher unterstützt sie ein 30-Prozent-Ziel. Um die Lücke zur Erreichung des Klimaziels 2020, die Reduktion des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent, zu verkleinern, kündigt die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm bis Ende 2018 an. Zudem soll es Sonderausschreibungen im Bereich Wind- und Solarenergie geben. (hib/MTR)

CO2-Reduktionsziele der EU-Kommission erfragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einer weiteren Kleinen Anfrage (19/2342) Auskunft zur Haltung der Bundesregierung zu von der EU-Kommission im November 2017 vorgeschlagenen CO2-Regulierungen für neu zugelassene PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Die Grünen wollen unter anderem wissen, für welche CO2-Reduktionsziele sich der Bund konkret ausspricht, auch hinsichtlich der deutschen Verpflichtung im Rahmen der Pariser Klimaschutzziele, und welche Maßnahmen und Anreize zur CO2-Reduktion geplant sind. (hib 390/2018/MTR)

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