VW zahlt eine Milliarde für Dieselbetrug

„Verantwortung für Dieselkrise“ – Volkswagen will Bußgeld akzeptieren

Als Konsequenz des Abgasskandals hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid von einer Milliarde Euro erlassen. VW akzeptiert die Geldbuße, damit ein laufendes Verfahren beendet werden kann. Solarify dokumentiert entsprechende Medienmitteilungen von Staatsanwalt und der bußfertigen VW AG – und stellt eine Frage.

[note Es handelt sich laut einer Medienmitteilung der Braunschweiger Staatsanwaltschaft „um eine der höchsten Geldbußen, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland einem Unternehmen auferlegt worden ist“. Die VW-AG habe Organisationsmängel eingeräumt und die Höhe der geforderten Summe akzeptiert. Die Zahlung des Betrages soll binnen sechs Wochen an das Land Niedersachsen erfolgen, das nach dem Gesetz Zahlungsempfänger der Geldbuße ist.

Damit begann alles: VW-Transparent ‚Wir brauchen Euch‘ – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify – 11.11.2015

Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sei die Verletzung von Aufsichtspflichten in Betrieben und Unternehmen nach § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (kurz : OWiG) gewesen. Danach könne – anders als in den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die sich immer nur gegen lebende Personen richten können – auch ein Unternehmen mit einer Geldbuße belegt werden, wenn festgestellt werde, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt seien. „Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.“

„Diese Verletzung der Aufsichtspflicht ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellt worden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Abgasmanipulationen bezüglich des Ausstoßes von Stickoxiden bei den Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 (Gen.3 NAR). Ansatzpunkt der strafrechtlichen Relevanz ist, dass mit dem Einbau der Abschalteinrichtung in den mit diesen Motoren ausgestatteten Kraftwagen Fahrzeuge produziert worden sind, die nicht der Typgenehmigung entsprachen.“

Höhe der Geldbuße

„Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von fünf Millionen Euro erkannt worden. Das ist die höchstmögliche Summe, die das Gesetz für die fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten vorsieht, § 30 Absatz 2 OWiG. Die weiteren 995 Millionen Euro betreffen den Bereich der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Hier sind die durch die VW-AG aufgrund der ‚Diesel-Manipulationen‘ ersparten Aufwendungen in Ansatz gebracht worden. Dabei müssen den ersparten Aufwendungen unter anderem die Kosten von VW etwa für die Umrüstung der Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand gegenübergestellt werden.

Bei dieser Ermessensentscheidung und der eingeforderten Höhe der Summe ist unter anderem auch berücksichtigt worden, dass durch die Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen die VW- AG gefährdet werden soll. Aus alledem ergibt sich die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig als angemessen und erforderlich angesehene Summe. Es wird nochmals hervorgehoben, dass das erkannte Bußgeld lediglich Aufsichtspflichtverletzungen bei den Abgasmanipulationen im Bereich der Stickoxide bei den Motoren EA 189 und EA 288 (Gen.3 NAR) umfasst. Von der Entscheidung unberührt bleiben sowohl die bei den Gerichten anhängigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa die Klagen der Autokäufer, als auch die bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig weiter geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen derzeit insgesamt 49 Personen.“]

995 Millionen Euro für Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile

Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.

[note Die Medienmitteilung der Volkswagen AG: Bußgeldbescheid durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen

  • Staatsanwaltschaft Braunschweig erlässt gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit der Dieselkrise und setzt ein Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mrd. gegen die Volkswagen AG fest
  • Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Mrd. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 995 Mio. zusammensetzt.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen. Diese waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitursächlich dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden.

Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren abschließend beendet. Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen, heißt es in der Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“ dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.]

Der Dieselabgasskandal war 2015 ins Rollen gekommen, als Volkswagen einräumen musste, in Millionen von Fahrzeugen eine betrügerische Software zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut zu haben. Der Skandal weitete sich in der Folge rasch auf andere, auch europäische Hersteller aus.

[note Die Buße fließt an das Land Niedersachsen (und betrifft nicht einmal den Länderfinanzausgleich). Solarify fragt sich: …und was ist mit den Dieselfahrern und -haltern, deren Kisten plötzlich fast wertlos sind? Die Staatsanwaltschaft wollte jedenfalls „mit der Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen die VW- AG gefährden“. Immerhin gibt es bald die – wenn auch umstrittene – Muster-Feststellungsklage….]

->Quellen: