Ein Jahr Mieterstrom – bislang kaum wirksam

Mieterstromgesetz muss nachgebessert werden

Die Preise für Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Wohnungs- und Energieunternehmen wollen sich deshalb gerne stärker für die Energiewende engagieren und Mietern klimafreundlichen Solarstrom vom Dach des Vermieters anbieten. Deutlich erschwert wird dies aber weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren. Das vor einem Jahr  – am 29.06.2018 – vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

PV-Dach-(Mieterstrom-)Anlage am Berliner Ostkreuz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal 1 Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.

„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

„Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mieter sollte ein  barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft heute in Berlin. „Mit besseren Rahmenbedingungen können wir das große Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben“, sind sich beide Verbandsvertreter einig.

In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 Prozent eher zufrieden, 3 Prozent sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. Körnig: „Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen.“

Die detaillierte Auswertung der Onlinebefragung können Sie hier herunterladen. Viele kostenlose Informationen rund um das Thema Mieterstrom erhalten Immobilien- und Energieunternehmen auf dem mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erstellten Info-Portal: www.sonne-teilen.de

Methodik der Umfrage

Im Mai und Juni beantworteten 169 Unternehmen der Solar-/Energie- und Wohnungswirtschaft den Onlinefragebogen des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Davon füllten 118 Befragte den ganzen Fragebogen aus.

[note Hintergrund

Von Juli 2017 bis April 2018 sind 108 Mieterstromprojekte, die nach dem Mieterstromgesetz gefördert werden, bei der Bundesnetzagentur angemeldet worden. Die Gesamtleistung der dabei installierten Photovoltaikanlagen beträgt 2,8 Megawattpeak (MWp). Damit ist die jährliche Höchstgrenze von 500 MWp nicht im Ansatz ausgeschöpft. Die Bundesregierung hat in einer Studie ermittelt, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit solarem Mieterstrom versorgt werden können. In einer gemeinsamen Analyse haben der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen festgestellt: Allein in den 20 größten Städten Deutschlands könnten 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden entstehen und rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter mit preiswertem Solarstrom versorgen.]

Stimmen aus der Praxis

Welche Bilanz ziehen Vertreter der modernen Energiewirtschaft nach einem Jahr Mieterstromförderung? Welche Verbesserungsvorschläge haben sie? (Download)

Praxisbeispiele für Mieterstromprojekte finden Sie auf www.sonne-teilen.de

->Quellen: