Frankfurt muss bald Fahrverbote erlassen

Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt DUH-Klage ab

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss (Az. 3 M 123/18)vom 06.09.2018 den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 21.06.2018 auf Zwangsvollstreckung im Klageverfahren für „Saubere Luft“ in Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die DUH wird gegen den Beschluss unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen. Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen für die „Saubere Luft“ ist weiterhin gültig und durch das Land NRW umzusetzen.

[note Der Beschluss: „Das Land Nordrhein-Westfalen muss nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Anschluss an den im August durchgeführten Erörterungstermin (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 21.08.2018) mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit den entsprechenden Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt. Zur Begründung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts ausgeführt, in dem Entwurf des Luftreinhalteplanes Düsseldorf 2018 sei das Land seiner ihm durch das Urteil vom 13.09.2016 (Az.: 3 K 7695/15) auferlegten Verpflichtung zur ernstlichen Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen. Diese sei zwar durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (Az.: 7 C 26.16) konkretisiert, nicht aber in eine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten geändert worden. Daher könne die Deutsche Umwelthilfe ein Dieselfahrverbot in Düsseldorf nicht im Vollstreckungsverfahren erzwingen. Ob die durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Fakten allen rechtlichen Anforderungen genüge, müsse vielmehr in einem etwaigen neuen Klageverfahren geklärt werden. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.“]

Die DUH hofft, dass das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren weitere rechtliche Auseinandersetzungen unnötig machen wird. Mit dem Antrag vom 21.06.2018 zielt die DUH auf die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Den am 21. August 2018 veröffentlichten Luftreinhalteplan bewertetet die DUH als rechtswidrig. Denn dieser enthält trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht „schnellstmöglich“, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden. Zu dem Luftreinhalteplan hat die DUH am 24.08.2018 eine zwölfseitige Stellungnahme eingereicht.

[note Solarify meint: Sehr durchsichtig, der überraschende (vorauseilende) Pro-Hardware-Nachrüstungs-Schwenk von Bouffier & Co („Co“ = Bouffiers Vize Al-Wasir, Grüner – warum ist der nicht schon immer dafür?), offen bleibt, ob Bouffiers Stimme bei seiner Parteifreundin Merkel  schwerer wiegt als der Druck der tumben Automobilfirmen und Gewerkschaften. Gut insofern, dass es noch Gerichte gibt in Wiesbaden! Aber: Das Urteil samt Schwenk – egal, ob sich die Auto-Kriminellen (schuld an Tausenden von vorzeitig Verstorbenen) zu Hardware-Nachrüstungen bereitfinden oder nicht (sie werden bis hin zu Zwangsgeldern dreist versuchen, das zu vermeiden): Designer Fuels (synthetische Kraftstoffe, siehe solarify.eu/alternative-kraftstoffe-synthetische-treibstoffe-desinger-fuels-e-fuels) müssen mehr denn je erforscht (und marktreif gemacht) werden, denn sie würden Fahrverbote, Soft- oder Hardware-Nachrüstungen und andere als angeblich hinderliche Maßnahmen diskreditierte Überlegungen schlicht überflüssig machen.]

->Quellen: