Rodung des Hambacher Forstes vorerst gestoppt

OVG Münster spricht Recht

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dem Kohlekonzern RWE vorerst alle Rodungen im Hambacher Forst untersagt. Damit obsiegte der Bund Umwelt- und Naturschutz NRW in einem Eilverfahren. Der Umweltverband hatte die Verletzung europäisches Umweltrechts durch die geplante Rodung beklagt.

Der BUND hatte argumentiert, der Wald habe mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes (nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesenes europäisches Schutzgebiet) und deshalb besonders geschützt werden müsse. Der unanfechtbare Beschluss gilt, bis über die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist.

Das Gericht erklärte, weil die Unterlagen dazu mehrere Kisten umfassten, könnten komplexen Rechtsfragen nicht in einem Eilverfahren beantworten werden. Damit aber nicht „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden, müssten die Rodungen vorerst gestoppt werden, so das Gericht. Denn es drohe die Gefahr, dass die EU-rechtlich geschützten „Gemeinwohlbelange des Gebiets- und Artenschutzes irreversibel beeinträchtigt“ wüerden. Zudem hätten RWE und die Bezirksregierung Arnsberg nicht ausreichend belegt, dass die sofortige Rodung des Waldes zur Stromversorgung Deutschlands nötig sei. RWE argumentierte dagegen, die Rodungen in den nächsten Monaten seien „zwingend erforderlich“, denn selbst eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung gefährden. Das Gericht entschied immerhin auch, dass RWE in den bereits gerodeten Teilen des Hambacher Forst weiter Braunkohle fördern darf.

„Wir haben uns mit unserem Antrag für einen Rodungsstopp durchgesetzt“, sagte der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen. „RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen würden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet“, sagte Jansen.

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser: „Dies ist ein guter Tag für den Schutz von Natur und Klima und ein Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung. Die Entscheidung stoppt die Motorsägen von RWE und entlarvt die mutwillige Eskalationsstrategie des Konzerns. RWE hat diesen Konflikt ohne rechtliche Grundlage massiv angeheizt und dabei versucht einen gesellschaftlichen Konsens über den Kohleausstieg zu torpedieren. Seit heute steht RWE endgültig auf der falschen Seite der Geschichte. Diese Entscheidung gibt der Kohlekommission den nötigen Raum für ihre eigentliche Arbeit. Jetzt kann das Gremium einen Plan ausarbeiten, mit dem Deutschland schon heute mit dem klima- und sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohle beginnt, so dass die deutschen Klimaziele für 2020 doch noch erreicht und jene für 2030 sichergestellt werden.“

Der früher einmal 4100 Hektar große Wald mit Jahrhunderte alten Buchen und Eichen liegt am wohl größten europäischen Braunkohle-Tagebau Hambach zwischen Aachen und Köln. Er gilt mittlerweile als Symbol für den Widerstand gegen die Braunkohle-Verstromung und für den Klimaschutz.

[note RWE: „Die Bedeutung des Hambacher Tagebaus für die Energieversorgung

Der Tagebau Hambach wird gebraucht, um den Industriestandort Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig und verlässlich mit Energie zu versorgen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit hat die rot-grüne Landesregierung in NRW 2016 erkannt und bestätigt. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat diesen Beschluss 2017 nochmals bekräftigt. Durch die Kohle aus dem Tagebau Hambach werden rund 15 Prozent des nordrhein-westfälischen Strombedarfs gedeckt. Somit leuchtet jede siebte Lampe in NRW durch Strom, der durch die Braunkohle aus dem Tagebau Hambach erzeugt wird.“]

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