Regierung hat Widerworte gegen Rechnungshof

Organisation der Energiewende ist OK

Die Aufgabenverteilung und Arbeitsstruktur im Zusammenhang mit der Energiewende sei effizient organisiert, sagte jedenfalls die Regierung – sie sei „personell und strukturell angemessen koordiniert“. Eine gesamtverantwortliche Stelle zur Koordination der Energiewende verspreche – so eine Mitteilung des parlamentseigenen Mediendienstes heute im Bundestag vom 05,12,2018 – „keine weiteren Effizienzgewinne“,  so die Antwort der Bundesregierung (19/6024) auf eine Kleine Anfrage (19/5557) der FDP-Fraktion. Damit reagiert sie auch auf mehrfache harte Kritik des Bundesrechnungshofs (siehe solarify.eu/rechnungshof-ruegt-regierung).

Hier wird an der Energiewende gearbeitet – Plakat am BMWi – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Der hatte eine klaffende Lücke zwischen Personal- und Finanzmitteleinsatz einerseits und der Zielerreichung der Energiewende andererseits festgestellt, und, dass “das BMWi bislang seine Rolle als Gesamtkoordinator nicht wahrnimmt. Weder hausintern noch ressortübergreifend oder mit den Ländern findet ein koordinierter Austausch statt. Elementare Fragen wie ‘Was kostet die Energiewende den Staat?’ oder ‘Was sollte die Energiewende den Staat kosten?’ werden nicht gestellt und bleiben unbeantwortet.” Das BMWi koordiniere die Energiewende „unzureichend“ und steuere sie „mangelhaft”. In einem selten harten Frontalangriff hatten die obersten Rechnungsprüfer noch am 28.09.2018 dem BMWi vorgeworfen, es lasse “die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre” (siehe: solarify.eu/erneut-harsche-rechnungshof-kritik-an-altmaiers-energiewendepolitik). Solarify dokumentiert die Antwort aus Altmaiers Haus.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5557 – Koordination der Energiewende

V o r b e m e r k u n g   d e r   F r a g e s t e l l e r

In seinem Ende September veröffentlichten Sonderbericht über die „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ stellt der Bundesrechnungshof erhebliche Defizite fest. Der Bundesrechnungshof, unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle, weist auf Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin und warnt die Bundesregierung vor einem Scheitern der Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benennt der Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“ Seit fast fünf Jahren ist das BMWi federführend für die Umsetzung der Energiewende und damit auch für deren Koordination zuständig. Einen wesentlichen Grund für die mangelhafte Umsetzung sieht der Bundesrechnungshof in der Koordination der Energiewende. Mittlerweile sind alleine im BMWi vier Abteilungen und insgesamt 34 Referate mit der Energiewende beschäftigt. Darüber hinaus befassen sich fünf weitere Bundesministerien sowie alle Landesregierungen mit der Energiewende. Insgesamt sind mindestens 45 Gremien mit der Energiewende befasst. Das BMWi hat laut Bundesrechnungshof bisher jedoch nicht definiert, was und wen die Koordination umfasst und auch keine Organisationsform geschaffen, die die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Energiewende trägt.

  1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung einer gesamtverantwortlichen Stelle zur Koordination der Energiewende?
    Die Koordination der Energiewende ist effektiv. Auch auf Staatssekretärsebene findet eine effektive Koordination statt. Eine gesamtverantwortliche Stelle zur Koordination der Energiewende verspricht keine weiteren Effizienzgewinne.
  2. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, die Energiewende zukünftig personell und strukturell angemessen zu koordinieren?
    Die Energiewende wird personell und strukturell angemessen koordiniert. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
  3. Welche Auswirkung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die bisher nicht nachbesetzte Stelle des dritten Staatssekretärs im BMWi auf die Koordination der Energiewende? Wie ist der aktuelle Stand der Nachbesetzung des dritten Staatssekretärs im BMWi?
    Die Aufgaben der Energiewende sind dem Geschäftsbereich von Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum zugeordnet. Dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Bareiß sind die Abteilungen Energiepolitik – Wärme und Effizienz (II) und Energiepolitik – Strom und Netze (III) politisch zugeordnet. Die Koordination der Energiewende wird effektiv durchgeführt. Das Verfahren zur Nachbesetzung des dritten Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) läuft weiterhin.
  1. Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen den daran beteiligten Bundesministerien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein?
  2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung eines Interministeriellen Ausschusses für die Koordination der Energiewende zwischen den daran beteiligten Bundesministerien?
    Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
    Die Zuständigkeit für die Energiewende ist ganz überwiegend im BMWi gebündelt, andere Ressorts nehmen nur wenige abgegrenzte Teilaufgaben wahr. Ressortübergreifende Koordinierungsaufgaben sind daher im Wesentlichen auf diese klar abgegrenzten Teilaufgaben beschränkt. Ein interministerieller Ausschuss könnte die bestehenden, sehr effektiven Abstimmungsformate nicht weiter optimieren.
  3. Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung eines Bund-Länder-Ausschusses für die Koordination der Energiewende?
    Bund und Länder stimmen sich im Bereich der Energiewende effektiv ab. Diese Abstimmung findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien statt, um der Vielzahl der unterschiedlichen Sachthemen Rechnung tragen zu können.
    Ein Bund-Länder-Ausschuss für die Koordination der Energiewende wäre nicht geeignet, die Wirksamkeit der Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern wesentlich zu verbessern.
  4. Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Europäischer Union hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein?
    Die Bundesregierung steht zur Energiewende in engem Austausch mit den Institutionen der Europäischen Union (Kommission, Rat, Parlament) und bringt die Belange der Energiewende unter Berücksichtigung der Ziele und Vorschläge dieser Institutionen und der anderen Mitgliedstaaten dort ein. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung aktiv in mehreren bilateralen sowie regionalen Kooperationsforen mit anderen Mitgliedstaten im Energiewendebereich zusammen. Die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Europäischer Union ist aus Sicht der Bundesregierung effektiv.
  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Koordination der Energiewende insgesamt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit?
  6. Plant die Bundesregierung organisatorische oder personelle Änderungen bei der Koordination der Energiewende, und wenn ja, welche?
    Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Eine effektive und effiziente Koordinierung hat insbesondere bei einem gesamtgesellschaftlichen Generationenprojekt wie der Energiewende, an dem mehrere Akteure innerhalb der Bundesregierung, die Länder sowie nichtstaatliche Akteure beteiligt sind und das europäischen und internationalen Einflüssen unterliegt, große Bedeutung. Die etablierten Koordinationsstrukturen gewährleisten eine effektive und effiziente Koordinierung der Energiewende. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

->Quellen: