Nur 499 MW Onshore-Wind in erster Ausschreibung 2019 bezuschlagt

BWE: Mangelnde Teilnahme zeigt hohe Verunsicherung der Branche

Obwohl insgesamt 1.840 MW Onshore zur Teilnahme an der aktuellen Ausschreibung berechtigt waren, haben sich nur Projekte im Umfang von 499 MW beteiligt. Dies zeigte die Veröffentlichung der Zuschläge durch die Bundesnetzagentur am 15.02.2019. Das Wettbewerbsniveau für die erste Ausschreibung für Onshore-Windenergieanlagen 2019 war niedrig und setzte den bereits über mehrere Runden beobachteten Trend fort. Die Unterzeichnung betrug 30 Prozent. Der Branchenverband klagte denn auch über „eine hohe Verunsicherung“.

Rot für Windenergie-Zubau – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

BWE-Präsident Hermann Albers: „Der Ausbau der Windenergie an Land hat sich vom Fehlstart der Ausschreibungen in 2017 noch nicht erholt. Ausschreibungen leisten keinen ausreichenden Beitrag mehr, um den Zubau des Leistungsträgers der Energiewende geordnet und planmäßig abzusichern. Erforderlich ist ein deutlicher Schub bei den Flächenausweisungen und in der Genehmigungspraxis. Nur dann lässt sich das bereitstehende Volumen signifikant erhöhen. Bund, Länder und Branche haben in der Fachagentur Wind an Land bereits die Ursache der schleppenden Genehmigungen analysiert. Jetzt gilt es erkannte Ursachen abzustellen.“

Der Präsident der deutschen Bundesnetzagentur Jochen Homann betrachtet es als notwendig, dass die Branche und die zuständigen Behörden jetzt gemeinsam an Lösungsansätzen hinsichtlich der Genehmigungssituation arbeiten.

Insgesamt verstellen die im Anlagenregister sichtbaren Genehmigungen den Blick auf die reale Projektereife. Auf die im Register gemeldeten 1.840 MW entfallen 914 MW auf Projekte für die bis 31.12.2016 Genehmigungen erteilt worden, die aber nicht bis 31.12.2018 in Betrieb gegangen waren. Ein relevanter Teil dieser Genehmigungen befindet sich in der Phase der Umgenehmigung und steht damit nicht für Ausschreibungen bereit. Eine Branchenabfrage zeigt, dass mindestens 750 Megawatt in Klageverfahren stecken. Zusätzlich verlängerten sich die Genehmigungsverfahren zwischen auf inzwischen durchschnittlich 550 bis 800 Tage. Im Verlauf der Verfahren geht gut ein Drittel der beantragten Leistung verloren.

Erschwerend ist, dass für die Ausschreibungen im Februar, Mai und August 2018 eine Änderung des EEG greift. Danach müssen in diesen drei Runden bezuschlagte Projekte bereits innerhalb von 24 Monaten umgesetzt sein. Diese verkürzte Umsetzungsfrist verunsichert die Branche, die zunehmend erleben muss, dass Projekte noch bei

Die nächsten Ausschreibungstermine für Solar bzw. Windenergie an Land sind der 01.03.2019 für Solarenergie und der 01.05.2019 für Windenergie an Land.

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