Power Purchase Agreement

PPA – Revolution oder Evolution für die Finanzierung von Photovoltaik-Projekten

Wenn es um die Finanzierung von Photovoltaikanlagen außerhalb der EEG-Vergütungen geht, hört man immer wieder den Begriff PPA. Was diese Stromabnahmeverträge zum Inhalt haben sollten und welche Chancen sowie Risiken damit verbunden sind, erklärten Rechtsanwältin Margarete von Oppen () und Energiemarktexperte Nicolai Herrmann () am auf pv magazine.

PPA – hinter dem für viele geheimnisumwitterten Akronym scheint sich der Schlüssel für das Zukunftsgeschäft für die erneuerbare Stromerzeugung zu verbergen. Alle reden davon, keiner weiß so genau, wie er aussieht. Dabei bedeutet „Power Purchase Agreement“ einfach Stromkaufvertrag und mit der rechtlichen Einordnung von Stromkaufverträgen als „Kaufverträge“ hat sich bereits das Reichsgericht zu Beginn des 20. Jahrhunderts befasst. Also doch Schnee von gestern? Was stimmt denn jetzt?

Arten von PPA

Es stimmt jedenfalls, dass Recht und Branchenjargon mit ein und demselben Wort unterschiedliche Inhalte assoziieren. Gemeint sind langfristige Stromkaufverträge, die der Refinanzierung des Baus und/oder des Betriebs einer Stromerzeugungsanlage dienen. Es hat sich eingebürgert „PPAs“ nach bestimmten Kriterien zu kategorisieren. So kann danach unterschieden werden, ob der Strom physisch über das Bilanzkreissystem geliefert wird („physical PPA“) oder lediglich eine vertragliche Vereinbarung über die finanzielle Absicherung des PPA-Preises an der Strombörse erfolgt („financial PPA“). Der Abnehmer kann ein Industrieunternehmen sein („corporate PPA“) oder ein EVU bzw. Direktvermarktungsunternehmen („utility PPA“). Und der Strom kann über eine Direktleitung geliefert werden (direct-wire PPA) oder über das öffentliche Netz (sleeved PPA). Diese Unterscheidungen ändern jedoch nichts daran: Es handelt sich um Stromkaufverträge, die jedoch in Abhängigkeit ihrer Dauer und Ausgestaltung unterschiedliche Risiko- und Chancenprofile haben, die es für die Vertragspartien zu verstehen und zu bewerten gilt.

Tagung „PPA als neue Säule im Ausbau der erneuerbaren Energien“ am 26.02.2019 in Berlin: Experten der Branche klären in kurzen Impulsen und langen Frage- und Diskussionsrunden folgende Fragen:
(1) welchen Impact PPA auf Deutschland haben
(2) wie die Rahmenbedingungen aussehen
(3) wie Politik und Branche PPA einschätzen und
(4) wie die Erfolgsgeheimnisse bestehender PPA aussehen.
Link zu Programm und zur Anmeldung

Gründe für PPA und Neuigkeitswert

PPA sind aus mehreren Gründen im Gespräch:

(1) Für viele Anlagen läuft die in Deutschland auf 20 Jahre begrenzte EEG-Förderung in Kürze aus. Für die Finanzierung des Weiterbetriebes bieten sich auf wenige Jahre befristete PPA an.

(2) Neuerdings erscheint auch die Refinanzierung neuer Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen über langfristige PPA möglich. Das liegt an den historisch niedrigen Stromgestehungskosten einerseits und an nachhaltig steigenden Börsenstrompreise andererseits. Der Gleichstand von Marktpreisen und Erneuerbaren-Stromgestehungskosten („Marktparität“) steht auch in Deutschland kurz bevor. Damit zieht Deutschland Ländern wie Spanien, Portugal und Italien nach.

Der Neuigkeitswert der hier allein zu betrachtenden PPA für Neuinvestitionen ist die Langfristigkeit des Vertrages unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlagen der beteiligten Parteien wie Projektierer, Investoren, Finanzierer und Abnehmer und der Unsicherheit der Marktentwicklungen in diesem Zeitraum. Selbst für Akteure, die bereits mit wettbewerblich bestimmten Vergütungen in Ausschreibungen Erfahrungen haben, ist das ungewohnt: Die bewusste Einordnung des eigenen Interesses an langfristig sicheren Zahlungsflüssen in das System von Notwendigkeiten der Vertragspartner wie etwa die energiewirtschaftlichen Wirkmechanismen in der Wertschöpfungskette des Abnehmers oder die Erwartungen zur Strommarktentwicklung sowie deren quantitative Bewertung.

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