Vertrags-Kündigung über Steinkohle-Strom-Lieferung aus Datteln 4 unwirksam

RWE muss Uniper weiter Strom abnehmen und pokert im Milliarden wegen Braunkohle-Aus

Der Energiekonzern RWE durfte seine 2005 und 2006 geschlossenen und im Juli 2016 gekündigten Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Konkurrenten Uniper nicht kündigen. Das hat nach einem entsprechenden Beschluss des Essener Landgerichts von 2018 nun einer Medienmitteilung folgend auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm nach mündlicher Verhandlung (Az. 2 U 56/18) bestätigt.

Braunkohletagebau – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

RWE hatte die bereits 2005 und 2006 geschlossenen Verträge über die Bereitstellung von 450 MW Stromlieferungskapazitäten erstmals im Juli 2016 gekündigt. Diese Kündigung hatte RWE unter anderem mit der wiederholten Verzögerung der ursprünglich für Ende 2010 vorgesehenen Inbetriebnahme des Kraftwerks begründet. Dazu hätten sich die Großhandelspreise für Strom und die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Energiemarkt seit dem Abschluss der Abnahmevereinbarungen deutlich verändert.

Die Vorinstanz – das Landgericht Essen (Az. 3 O 28/17) – hat mit Urteil vom 12.03.2018 entschieden, dass die Lieferverträge aus den Jahren 2005 und 2006 fortbestehen und damit nicht durch eine Kündigung beendet worden seien. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt, dass in Bezug auf die als schwerwiegend zu bewertende Bauzeitverlängerung ein Kündigungsrecht nur bestehe, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen ließen. Das sei aber nicht der Fall. Das Festhalten an diesen Verträgen sei für den Essener Energiekonzern im Übrigen auch nicht wegen der Veränderungen der Großhandelspreise unzumutbar.

Die Berufung des Energiekonzerns hatte keinen Erfolg. Der 2. Zivilsenat hat insbesondere die Auffassung des Landgerichts geteilt, dass die Kündigung der Strom-Lieferverträge unwirksam sei. Die Revision gegen das Urteil des Senats wurde nicht zugelassen.  Für weitergehende Einzelheiten der Begründung des Senats sind die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten, die bislang noch nicht vorliegen.

Das  Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist seit 2007 im Bau. Zunächst stoppten Baurechtsverstöße das mehr als 1,5 Milliarden Euro teure Projekt, dann gab es technische Probleme. Zwischenzeitlich hat die Kohlekommission empfohlen, noch im Bau befindliche Kohlekraftwerke gar nicht erst anzufahren. Da das Kraftwerk nunmehr kurz vor der Fertigstellung steht, pocht der Versorger Uniper – Nachfolgeunternehmen von E.ON – auf Einhaltung der 2005/2006 geschlossenen Verträge.

RWE will Milliarden für Braunkohle-Aus – Greenpeace-Kritik

Laut CEO Rolf Martin Schmitz will RWE in den Gesprächen mit der Bundesregierung über die vorzeitige Abschaltung von Braunkohlekraftwerken Entschädigungen in Milliardenhöhe herausholen. Er nannte 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro pro Gigawatt abgeschalteter Leistung „fair“, so die Thüringer Allgemeine am 15.03.2019. Und er fand einen waghalsigen Vergleich: Im Vergleich zur Ökostromförderung seien Entschädigungen für abgeschaltete Kraftwerke „überschaubar“. Schmitz begründete seine Erwartungen mit den Auswirkungen auf die Tagebaue und einer bisher unbewiesenen Behauptung: Rund 2700 Arbeitsplätze müssten im rheinischen Revier abgebaut werden, wenn RWE im geforderten Umfang Kraftwerke stilllegen und die Braunkohleförderung zurückfahren solle. Dazu müsse für den Erhalt des Hambacher Forsts „eine Menge Geld aufgebracht werden“.

Greenpeace kritisierte Schmitz: „RWE pokert um milliardenschwere Entschädigungen, ohne einen eigenen Beitrag für die Energiewende in Deutschland leisten zu wollen“, sagte Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid . RWE sollte sich aktiv am Ausbau der klimaschützenden Energien beteiligen und die nach einer Verkleinerung der Tagebaue nicht benötigten Flächen für Erneuerbare Energien ausschreiben.

Solarify meint: Man sollte den Worten von Schmutz-Stromer Schmitz nicht allzu viel Bedeutung beimessen, denn er huldigte schon immer Adenauers berühmtem Motto: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…“

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