Klimaklage gegen EU vorerst gescheitert

Begründung: Klimawandel trifft jeden

Zehn besonders vom Klimawandel betroffene Familien aus fünf EU-Ländern, Kenia und Fidschi sowie eine Jugendorganisation aus Schweden sind mit ihrer Klage für schärfere Klimaziele vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Die Luxemburger Richter wiesen den Antrag mit einer eher abenteuerlich klingenden Begründung als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher am 22.05.2019 der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Für die Kläger ist dies zwar ein Rückschlag, muss aber nicht das letzte Wort sein. Denn die Entscheidung stellt nur ein erstinstanzliches Urteil dar. Rechtsmittel können bis Mitte Juli dagegen eingelegt werden. Die Kläger prüfen derzeit Rechtsmitteleinlegung vor dem Europäischen Gerichtshof.

Bildmontage © Gerhard Hofmann für Solarify

Im Mai 2018 war die Klage gegen die EU-Organe mit dem Vorwurf eingereicht worden, die Kläger fühlten durch die unzureichenden Klimaziele der EU für das Jahr 2030 ihre Grundrechte verletzt und nahmen den europäischen Gesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat der EU) damit für konsequenten Klimaschutz in die Pflicht. Das EU-Ziel, bis 2030 die Treibhausgase um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu drücken, reiche nicht aus. Die klagende Familie Recktenwald wohnt seit vier Generationen auf der ostfriesischen Insel Langeoog. Sie sieht ihre Heimat und ihr als Familienbetrieb geführtes Hotel und Restaurant durch den steigenden Meeresspiegel bedroht.

Die Klage ist am 23.05.2018 vor dem EuG eingereicht worden. Europäisches Parlament und Rat der EU haben Mitte Oktober auf die Klage reagiert und Klageabweisung wegen Unzulässigkeit beantragt. Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat das EuG die Klage als unzulässig abgewiesen.

Hauptstreitpunkt war der sogenannte Zugang zu Gericht, nämlich, ob die Kläger überhaupt die Möglichkeit erhalten, ihr Anliegen vor Gericht vorzutragen. Zu Inhalten etwa bezüglich der  Notwendigkeit und Machbarkeit einer Klimazielverschärfung bis 2030 hatten sich weder Beklagte noch EuG bislang geäußert. Die Kläger könnten nicht nachweisen, dass ihre individuellen Grundrechte auf besondere Weise betroffen seien, heißt es im Beschluss des Gerichts. Denn der Klimawandel werde wahrscheinlich jeden treffen.

Folgt: Im Wortlaut – Auszüge aus dem Beschluss des Gerichts