Kabinett verabschiedet Innovationsausschreibungsverordnung

Branchenverband sieht manch Gutes daran

Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 die vom BMWi vorgelegte Innovationsausschreibungsverordnung beschlossen. Damit – so eine Medienmitteilung aus dem Ministerium – sollen Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien gefördert werden. Technische Innovation dabei: Die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien (Wind und Wasser, PV plus Biomasse).

PV auf Bio bei Wittenburg-Hagenow, Mecklenburg-Vorpommern – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Zum einen werden mit den Ausschreibungen Innovationen im Ausschreibungsdesign getestet. Erstmals wird dabei eine bereits aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannte fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung angewendet, die ist. Zudem erfolgen keine Zahlungen, wenn negative Preise an der Börse bestehen und es wird eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.

Zudem wird ab 2020 eine technische Innovation ausgeschrieben: Die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Solche Projekte können dazu beitragen, die Einspeisung und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Das verbessert die Versorgungssicherheit.“ Soweit das Ministerium.

BEE verhalten positiv

BEE-Präsidentin Simone Peter dazu: „Die neue Verordnung beinhaltet einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Juni. Noch in diesem Jahr sollen erste Innovationsausschreibungen stattfinden, wobei die Bundesnetzagentur den Gebotstermin bestimmt. Aus Sicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens Wind Onshore oder Photovoltaik dabei ist. Somit wird die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien über die Innovationsausschreibung und gleichzeitig die Stabilisierung des Stromnetzes unterstützt.

Anlagenkombinationen sollen ab 2020 an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, im Jahr 2021 sind ausschließlich noch sie zulässig. Auch an die Erbringung von Systemdienstleistungen wurde gedacht. So müssen Anlagenkombinationen mindestens 25 Prozent ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert.“

Fixe Marktprämiengebote hingegen sieht der BEE weiterhin kritisch. Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziere sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für Erneuerbare Energien erhöhten, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung. Damit Innovationsausschreibungen nicht ins Leere laufen, müssten die im Arbeitsplan Windenergie an Land des BMWi genannten Maßnahmen zur Aufhebung der Genehmigungsblockade deutlich vorgezogen werden. Es brauche Projekte, die sich beteiligen können, damit Innovationsausschreibungen erfolgreich sind.

„Zudem ist der Ausbaupfad für 65 Prozent Erneuerbare Energien im Stromsektor endlich zu skizzieren, um Planungen wieder in Gang zu setzen. Pauschale Windabstandsregelungen wirken hier kontraproduktiv, aber auch der PV-Deckel, dessen Beseitigung bereits Teil des Klimapakets ist. Hierfür muss auch bald die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.“

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