„EEG-Umlage senken, ohne Beihilfefreiheit zu gefährden“

BEE: „Kostenvorteil der Erneuerbaren endlich an  Verbraucher weitergeben!“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien bewertet es einer Medienmitteilung zufolge kritisch, dass die Senkung der EEG-Umlage – wie im Klimapakt der Bundesregierung vorgesehen – durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung erreicht werden soll. BEE-Präsidentin Simone Peter: „Wir finanzieren über das EEG eine Erfolgsgeschichte: Erneuerbare Energien werden immer günstiger und sind damit ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Der Kostenvorteil der Erneuerbaren Energien muss jetzt endlich auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden“.

Am BMWi: "Hier wird an der Energiewende gearbeitet" - Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Am BMWi: „Hier wird an der Energiewende gearbeitet“ – Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Die Erneuerbaren-Branche fordere daher schon lange, die Stromsteuer deutlich zu senken und die Industrieprivilegien zur Entlastung der energieintensiven Industrie direkt aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Beides sei möglich, ohne die Beihilfefreiheit des EEG zu gefährden. Peter: „Jede Maßnahme, welche die Koalition ergreifen will, um Bürger und Unternehmen beim Strompreis zu entlasten, muss so ausgestaltet werden, dass die EU nicht erneut zur Mitsprache beim EEG ermuntert und die deutsche Gesetzgebung damit entmündigt wird.“

Neben der Senkung der EEG-Umlage mittels Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sei auch der aktuelle CSU-Vorschlag problematisch, zehn Milliarden Euro allein für dieses Jahr aus dem Haushaltsüberschuss zu verwenden, um die EEG-Umlage zu senken. Beides berge die massive Gefahr, dass das EEG in der Folge durch die EU als (evtl. verbotene) Beihilfe eingestuft werde. „Sobald staatliche Gelder in den EEG-Wälzungsmechanismus fließen, wird das EEG eine Beihilfe und unterliegt den Beihilfeleitlinien der EU-Kommission. Die Bundesregierung droht so wiederholt ihre Hoheit über dieses entscheidende Instrument zu verlieren“, warnt Peter.

Dies sei umso brisanter vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits das EEG 2012 als Beihilfe eingestuft hatte und ein jahrelanges Tauziehen mit erheblicher Rechtsunsicherheit für die gesamte Energiewirtschaft folgte. Diese sei erst im Frühjahr 2019 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beendet worden.

„Die Beihilfefreiheit ist ein hohes Gut. Ein Weg, die EEG-Umlage abzusenken, ohne das EEG-Konto mit staatlichen Mitteln zu infizieren, wäre die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt. Dies würde das EEG-Konto alleine um rund fünf Milliarden Euro entlasten, ohne dass auch nur ein Euro staatlicher Mittel in das EEG-Konto fließen müsste. Würde die CO2-Bepreisung im Stromsektor verbessert, ergäben sich weitere kostensenkende Effekte bei den Erneuerbaren“, so Peter abschließend.

->Quelle: bee-ev.de/eeg-umlage-senken-ohne-beihilfefreiheit-zu-gefaehrden