„EEG-Umlage senken, ohne Beihilfefreiheit zu gefährden“

BEE: „Kostenvorteil der Erneuerbaren endlich an Verbraucher weitergeben!“

Am BMWi: "Hier wird an der Energiewende gearbeitet" - Foto © Agentur Zukunft für SolarifyDer Bundesverband Erneuerbare Energien bewertet es einer Medienmitteilung zufolge kritisch, dass die Senkung der EEG-Umlage – wie im Klimapakt der Bundesregierung vorgesehen – durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung erreicht werden soll. BEE-Präsidentin Simone Peter: „Wir finanzieren über das EEG eine Erfolgsgeschichte: Erneuerbare Energien werden immer günstiger und sind damit ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Der Kostenvorteil der Erneuerbaren Energien muss jetzt endlich auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden“. weiterlesen…

Senkung der EEG-Umlage unterliegt EU-Beihilfenkontrolle

Stiftung Umweltenergierecht rät: Pauschale Zuschüsse an Übertragungsnetzbetreiber oder Übernahme von Vermarktungskosten der Netzbetreiber vermeiden

Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unter anderem zur Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Infolge der Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember und den höheren Einnahmen aus dem BEHG wird die Senkung deutlich umfassender ausfallen, als zunächst geplant. Wie der am 08.01.2020 veröffentlichte Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 48 der Stiftung Umweltenergierecht zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission über das EEG verbunden. weiterlesen…

EuGH bestätigt: EEG keine staatliche Beihilfe

BEE: „Wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.03.2019 bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe. Der BEE begrüßt das EuGH-Urteil natürlich, fordert jetzt aber mehr „Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. „Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume.“ weiterlesen…

Zweierlei Ansichten über eine Brüsseler Entscheidung

Europäische Kommission schließt langjähriges Beihilfeverfahren wegen Netzentgeltbefreiungen ab

Die vollständige Befreiung von Netzentgelten, die Deutschland 2012 und 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) großen Stromverbrauchern gewährte, verstieß aus Sicht der EU-Kommission gegen EU-Beihilferegeln, wie sie in ihrer am 28.05.2018 erlassenen „gemischten Entscheidung festlegte. Jetzt muss Deutschland die illegalen Beihilfen zurückfordern. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt das in einer Medienmitteilung allerdings so dar: „Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen“. weiterlesen…